Bundestag hat über Gesundheitsversorgung -und Pflegeverbesserungsgesetz abgestimmt
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Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) zugestimmt. Drucksache: 19/23483
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht mehr Personal in der Altenpflege vor. Dabei eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr, sowie mehr Stellen in der Geburtshilfe. Mit dem Gesetz sollen in der vollstationären Altenpflege den Angaben zufolge 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Dabei soll der Eigenanteil der Pflegebedürftigen dadurch nicht steigen, weil die Stellen vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert werden sollen.
In der Pflege zu arbeiten wird wieder attraktiver, wenn mehr Kolleginnen und Kollegen mit anpacken”, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zu dem Vorhaben. “Deswegen finanzieren wir 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege, jedes Pflegeheim in Deutschland profitiert davon”, so der Minister. (wir berichteten)
"Eine gute Versorgung bedeutet Zuwendung. Dies benötigt Zeit und damit genügend Personal. Alle, die in der Altenpflege arbeiten, leisten jeden Tag Herausragendes. Daher wollen wir sie in ihrem Berufsalltag weiter unterstützen. In der stationären Altenpflege finanzieren wir bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte. Und zwar so, dass sich der Eigenanteil der Pflegebedürftigen dadurch nicht erhöht", teilt Spahn auf der Webseite des BMG mit.
Um nach der Wirtschaftskrise durch die Corona-Pandemie die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, soll die GKV im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro erhalten, teilt die Regierung mit. Zudem sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen acht Milliarden Euro einmalig in die Einnahmen des Gesundheitsfons überführt werden. Für die Stabilisierung der Zusatzbeiträge ist geplant, das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven auszuweiten.
Zudem sollen mit dem Gesetzt die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen Verbesserungen erhalten. Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren soll daher ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.
Heike Baehrens, stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD: „In hartnäckigen Verhandlungen konnten wir als SPD-Bundestagsfraktion Verbesserungen für die Pflege und die Reha im heute beschlossenen GPVG erreichen. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können Mehrkosten, die durch Abstandsregeln und höhere Hygienemaßnahmen entstehen, erstattet bekommen. Das kommt jetzt auch der ambulanten Reha und den Mütterkurheimen zugute.
Wir verlängern die Akuthilfen für pflegende Angehörige. Gerade sie sind in der Coronazeit enormen Belastungen ausgesetzt. Auch hier ist nicht nur Applaus gefragt, sondern echte Anerkennung dessen, was in Familien und Nachbarschaften geleistet wird. Darum wird die Regelung zum Pflegeunterstützungsgeld verlängert, damit Angehörige in einer Akutsituation die Pflege übernehmen oder organisieren können.
Nach der Finanzierung zusätzlicher Pflegefachkraftstellen durch die Gesetzliche Krankenversicherung werden nun 20.000 zusätzliche Hilfskraftstellen durch die Pflegeversicherung finanziert – also ohne weitere finanzielle Belastung der Heimbewohnerinnen und -bewohner. Das ist ein guter Schritt hin zur bedarfsgerechten Personalbemessung in den Pflegeheimen. Mehr Personal und ein veränderter Personalmix müssen aber mit Maßnahmen zur Organisations- und Personalentwicklung verbunden werden. Deswegen ist es wichtig, dass auch zwölf Millionen Euro für die modellhafte Erprobung des neuen Personalbemessungsverfahrens zur Verfügung gestellt werden.
Bei all dem muss klar werden: Auch Hilfs- und Assistenzkräfte sind qualifizierte Kräfte. Um Fachkräfte zu entlasten und Pflegebedürftige gut zu versorgen, müssen sie ordentlich ausgebildet sein. Deswegen braucht es jetzt eine breite Qualifizierungsoffensive. Und die Bundesländer müssen endlich nachziehen und die Ausbildung von Pflegehilfskräften und Assistenzkräften forciert ausbauen. Die längst überfällige länderübergreifende Harmonisierung der Ausbildungsgänge für Hilfs- und Assistenzberufe muss kommen.“
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung