Bundesregierung zu Hartz IV – Wer zahlt die medizinischen oder FFP2-Masken bei Menschen mit Grundsicherung?
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Vorgestern hatten sich Bund und Länder, in ihrer Ministerpräsidentenkonferenz darauf geeinigt, dass in Geschäften und im Personennahverkehr (ÖPNV) das Tragen von medizinischen- oder FFP2 Masken zur Pflicht werden.
Für alle Haushalte bedeutet diese Maßnahme, eine höhere finanzielle Belastung, da viele Menschen bisher Stoffmasken genutzt haben. Das sorgt für Kritik, denn nicht jeder Haushalt ist finanziell so gut aufgestellt, dass diese finanzielle Zusatzbelastung Haushalte zwingt, an anderen Punkten ihre Kosten zu reduzieren. Besonders hart trifft es jene Menschen, die auf Grundsicherung oder Hartz IV angewiesen sind. Bayern hatte bereits die kostenlose Verteilung von FFP2-Masken an bedürftige angekündigt. Auch pflegende Angehörige sollen in Bayern kostenlos FFP2-Masken erhalten (hier nachzulesen: Pflegende Angehörige in Bayern erhalten kostenlose FFP2-Masken)
Der regierende Bürgermeister von Berlin, hatte gestern in der Abendschau des RBB, Unterstützung angekündigt, ohne auf Details einzugehen, denn auch in Berlin gilt ab Sonntag, die Maskenpflicht im Einzelhandel oder im ÖPNV. Das sich jedoch in der Bepreisung die Bundesregierung falsch orientiert, zeigte Müller in seiner Aussage. Er sagte, dass die medizinischen Masken wesentlich günstiger seien und für 20 Cent zu haben sind. Praktisch sieht das leider mittlerweile anders aus, denn die Preise steigen. Auf Anfragen konnten wir feststellen, dass die Preise eher um 1 Euro pro medizinische Maske aus der Apotheke liegen.
Doch was ist mit der Unterstützung von Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, auf Bundesebene? Mit dieser Frage sah sich die Bundesregierung gestern konfrontiert.
Frage an die Bundesregierung: „Mich würde von der Bundesregierung interessieren, wie Menschen, die sich das nicht leisten können, sich diese Masken leisten sollen, insbesondere zum Beispiel Hartz-IV-Empfänger. Sie haben letzte Woche ja gesagt, die müssten sich das vom Mund absparen. Bleiben Sie dabei? Wie sollen sich ökonomisch schwache Menschen diese teuren Masken leisten?“
Ein Sprecher der Bundesregierung: „Ganz grundsätzlich kann ich dazu sagen: In den Beratungen gestern ist das natürlich auch erörtert worden. Aus diesem Grund sind künftig nicht die FFP2-Masken und die sehr hochwertigen Masken vorgeschrieben, sondern es reichen auch die OP-Masken, die aber trotz alledem einen wesentlich besseren Schutz bieten als die normalen Alltagsmasken, die aus einfachem Stoff bestehen. Diese Masken bieten also einen höheren Schutz und sind wesentlich preisgünstiger und deshalb natürlich auch eher erschwinglich.“
„Wenn Menschen, für die die Anschaffung von Masken - auch der günstigeren OP-Masken - eine finanzielle Hürde darstellt, mit diesem Problem alleingelassen werden, dann hat das ja die Konsequenz - und das wird schon beobachtet -, dass sie diese Masken dann einfach länger tragen. Wenn jemand die Maske drei, vier, fünf, sechs Tage trägt, verliert sie aber die Schutzwirkung. Das heißt, auch das, was mit den Masken erreicht werden soll, nämlich dass andere Menschen in der Nähe geschützt werden, geht verloren. Diese Nichtunterstützung gefährdet dann also, wenn man das zwei Schritte weiterdenkt, diejenigen, die geschützt werden sollen. Haben Sie solche Folgen in Ihr Kalkül mit einbezogen, wenn Sie sagen, Hartz-IV-Empfänger und andere müssten das eben aus eigener Tasche bezahlen?“ – Leider zeigte sich die Bundesregierung hier eine Grundhaltung, die offensichtlich auch kein Wille zu einer Änderung zeigt: „Ich weise in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass der Bund mit der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung für Personen mit einem signifikant erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Coronakrankheitsverlauf ganz unabhängig von dem Vorliegen von Bedürftigkeit bereits jetzt einen Anspruch auf insgesamt 15 FFP2-Schutzmasken geschaffen hat. Ansonsten habe ich hier auch deutlich gemacht, dass ich Ihnen keine Neuigkeit mitzuteilen habe, und das bleibt meine Antwort.“
Es bleibt offensichtlich in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer, wie gerade Menschen mit geringem Einkommen geholfen wird. Menschen mit Hartz IV oder Grundsicherung, lassen sich ggf., sofern datenschutzrechtlich zulässig, noch einfach als unterstützungsbedürftig identifizieren. Allerdings ist zu befürchten, dass andere Menschen und Familien, mit geringem Einkommen, die Kosten selbst tragen müssen.
Autor: kro / © EU-Schwerbehinderung