Bundesregierung äußert sich zu wirtschaftlichen Folgen des dritten Corona-Lockdowns
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Die Bundesregierung hatte die Verlängerung und Verschärfung der Schließungen (dritter Lockdown) einzelner Branchen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dabei wurden die Wirtschaftshilfen angepasst, um die Betroffenen wegen den erneuten Schließungen zu unterstützen. Es wurden die Abschreibungen auf Saisonware den förderfähigen Fixkosten ergänzt, die Förderhöchstbeträge und die Höhe der Abschlagszahlungen erhöht und eine Erhöhung der beihilferechtlichen Höchstsätze in Abstimmung mit der Europäischen Kommission angestrebt. (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html)
In einer kleinen Anfrage der FDP zu den wirtschaftlichen Folgen des dritten Corona-Lockdowns 19/26617 hat die Bundesregierung Stellung genommen. So wurden bei den Novemberhilfen für die Unternehmen (Stand 16.02.2021) insgesamt 340.406 Anträge gestellt und davon wurden 319.146 Anträge ausgezahlt. Für die die gesamten Anträge wurden 5.141.317.767,96 Euro bereitgestellt, wo von 3.580.169.001,42 Euro ausbezahlt wurden.
Bei der Dezemberhilfe (Stand 16.02.2021) wurden insgesamt 298.647 Anträge gestellt und davon wurden 280.151 Anträge ausgezahlt. Für die die gesamten Anträge wurden 4.657.041.805,20 Euro bereitgestellt, wo von 2.551.902.335,79 Euro ausbezahlt wurden.
Auf die Frage ob die Bundesregierung Nachbesserungen bei den derzeitigen Hilfen plant (Überbrückungshilfe III, November- und Dezemberhilfe, KfW-Schnellkredite, etc.)? Heißt es:
„Beratungen innerhalb der Bundesregierung über mögliche Änderungen am KfW-Sonderprogramm im Zuge der 5. Änderung des Temporary Framework sind noch nicht abgeschlossen. Insgesamt steht für das KfW-Sonderprogramm ein Garantierahmen von 150 Mrd. Euro zur Verfügung, welcher derzeit auskömmlich erscheint.
Die Überbrückungshilfe III soll so angepasst werden, dass diese künftig auch von größeren Unternehmen mit einem Jahresumsatz in Deutschland, von über 750 Mio. Euro, die direkt von den Schließungen im derzeitigen Lockdown betroffen sind, beantragt werden kann. Die Einzelheiten dieser Anpassung werden derzeit zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmt.“
Auf die Frage wie viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich im Homeoffice befinden teilt die Bundesregierung mit, dass laut einer Studie „Leben und Erwerbstätigkeit in Zeiten von Corona" (HOPP, August 2020) ca. 45 Prozent der Beschäftigten in Deutschland eine Tätigkeit durchführen, die generell für die Verlagerung ins Homeoffice geeignet wäre. Zudem könnten 55 Prozent aller Beschäftigten wegen der mangelnden Eignung der Tätigkeit nicht von zu Hause arbeiten. Zudem zeigt eine Studie, dass im Januar 2021, 24 Prozent der Beschäftigten überwiegend und 14 Prozent gelegentlich im Homeoffice gearbeitet haben (Wirtscharts- und Sozialwissenschaftliches Institut WS1 der Hans-Böckler-Stiftung, Ende Januar 2021). So gaben in der Umfrage rund ein Drittel der Befragten an, dass die Beschlüsse der Bundesregierung ein Grund für ihren Wechsel ins Homeoffice waren. Es arbeiten aktuell ähnlich viele Menschen im Homeoffice, wie beim ersten Lockdown im Frühjahr 2020, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Im Zeitraum von Januar bis November 2020, erhielten laut teilweise hochgerechneter Daten der Bundesagentur für Arbeit, monatlich durchschnittlich 2,854 Mio. Beschäftigte Kurzarbeitergeld. Der Höchstwert wurde im April 2020 mit 5,995 Mio. erreicht. Die Summe der Menschen, die im Jahr 2020 mindestens einen Monat lang Kurzarbeitergeld erhielten, ist nicht bekannt, heißt es in der Antwort.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung