VdK begrüßt Ausweitung der Schnelltests – Bentele: „Ein Test pro Woche ist viel zu wenig“
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Die Ergebnisse des Corona-Gipfels liegen auf dem Tisch. (wir berichteten) Der Sozialverband VdK begrüßt, dass es mehr Schnelltests geben soll. Aber die festgelegte Anzahl reicht bei weitem nicht aus. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
"Es ist ein richtiger Schritt, dass die Bundesregierung die Testmöglichkeiten erweitern will. Das ist ein wichtiger Baustein, um die Pandemie einzudämmen. Gerade für das Personal sowie die Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen sind diese Tests wichtig, um alle Menschen dort zu schützen. Aber ein kostenfreier Test pro Woche und Bürger reicht nicht. Da muss die Regierung nochmal nachlegen.“
Nach den Beschlüssen sollen Restaurants, Kinos oder Geschäfte etc. in den nächsten Wochen teilweise wieder öffnen. In manchen Fällen ist ein negatives Testergebnis notwendig. Auch bei Reisen verlangen Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern einen Test, mit dem man die Quarantäne verkürzen kann. Bentele kritisiert:
„Der VdK ist besorgt, dass Deutschland auf eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zusteuert. Mit einem Test pro Woche und Person kommt man nicht weit. Bei einer vierköpfigen Familie kann schnell mal ein Betrag von 180 Euro für den Test im Testzentrum zusammen kommen, wenn sie Oma besuchen möchten. Im Discounter zahlen sie zwar weniger, aber ob das Testergebnis gilt, ist noch nicht geklärt. Es darf nicht sein, dass sich Menschen mit kleinen Einkommen zukünftig entscheiden müssen zwischen Kino oder Großeltern-Besuch. Der VdK fordert deshalb mehr kostenfreie Tests. Ob jemand am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, darf nicht von der Dicke seinen Geldbeutels abhängen.“
Der VdK fordert darüber hinaus:
- Am Arbeitsplatz muss es eine ausdrückliche Testpflicht geben.
- Bei den angekündigten Selbsttests braucht es gut verständliche Informationen und Anleitungen für alle. Es muss klar sein, dass es sich um eine Momentaufnahme handelt. Es muss außerdem klar sein, an wen man sich nach einem positiven Test wendet.
- Bei einem positiven Test braucht es eine klare Regelung für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zur Bestätigung durch einen Labortest. Ebenso sind Quarantäne- und Meldepflichten zu regeln.
- Es muss einheitliche Regelungen der Bundesländer geben, wenn sie einen Test verlangen. Hier muss ein kostenfreier Schnell- oder Selbsttest ausreichen.
Autor: VDK Presse und Öffentlichkeitsarbeit / © EU-Schwerbehinderung