Anhörung zu einem Rentenplus für pflegende Angehörige
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Die Linken fordern eine höhere Rentenleistung für pflegende Angehörige. Drucksache: 19/25349 Dabei wird der Antrag am Mittwoch dem 5. Mai zusammen mit zwei Anträgen der Grünen (19/27874, 19/28781) im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses stehen. Im Paul-Löbe-Haus in Berlin findet die Sitzung um 14:30 Uhr unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) statt und dauert eine Stunden.
Anlässlich der heutigen Anhörung zum Antrag „Rentenplus für pflegende Angehörige sagt Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE: „Das ist eine wichtige Unterstützung für unsere Forderungen."
Weiter ergänzt Sie: „Angehörige, die pflegen, leisten Arbeit, die einer Wertschöpfung von mindestens 44 Milliarden Euro im Jahr entspricht – so viel wie die kompletten Rüstungsausgaben. Dennoch sind viele nicht nur während der Pflege arm. Denn die Lohnarbeit muss oft reduziert, häufig ganz aufgegeben werden. Und die bislang möglichen zusätzlichen Rentenansprüche sind lächerlich. Der anstrengenden und häufig mit Armut verbundenen Pflege folgt dann: Altersarmut. Diese unwürdigen Zustände müssen endlich beendet werden.
Hinzu kommen Demütigungen verschiedener Art im Pflegealltag. Nutzen pflegende Angehörige für Entlastung und Pflegequalität einen Pflegedienst, werden die Rentenansprüche noch gesenkt. Und obwohl sich häusliche Pflege West von der Pflege Ost nicht unterscheidet, fallen die Rentenansprüche für pflegende Angehörige in Ostdeutschland niedriger aus. Und leisten Angehörige im Rentenalter Pflege, wird dafür gar nichts mehr in die Rentenkasse eingezahlt. Das gilt auch für pflegende Angehörige, die mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Daher fordern wir: Rentenansprüche auch im Pflegegrad 1 und für Menschen, die schon Altersrente beziehen. Höhere Leistungsbeträge in allen Pflegegraden und endlich eine Gleichstellung von pflegenden Angehörigen in Ost und West. Mit Spannung erwarte ich die Einschätzungen der Sachverständigen in der Anhörung am 5. Mai 2021 dazu.“
Antrag der Linken
84 Prozent der Pflegebedürftigen die zu Hause gepflegt werden, werden nach den Angaben der Linken allein durch Angehörige oder Nahestehende mit Bezug von Pflegegeld versorgt. Dabei steigt die Zahl seit 2017 sprunghaft an der rentenversicherten Pflegepersonen, argumentieren die Linken. So kritisieren, sie dass die Verbesserungen der letzten Jahre erst ab Pflegegrad 2 gelten und zudem unterschiedliche rentenrechtliche Bewertung der Pflegegrade und Versorgungsformen nicht aufgehoben sei.
Die Linke fordert unter anderem in ihrem Antrag, dass alle Pflegepersonen unabhängig vom Erwerbsstatus und auch im Pflegegrad 1 zusätzliche Rentenansprüche aus der Pflegetätigkeit erwerben können. Außerdem sollten die Beitragszahlungen der Pflegekassen an die gesetzliche Rentenversicherung für die Alterssicherung von Pflegepersonen deutlich erhöht werden. Auch sollten alle Pflegepersonen nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge von der regulären Altersrente, dabei abhängig vom jeweiligen Pflegegrad, zusätzliche Rentenansprüche aus häuslicher Pflege bis zum Ende der Pflegesituation erwerben, heißt es im Antrag.
Minderungen von erworbenen Betriebsrentenansprüchen sollen ausgeschlossen werden, schreiben die Abgeordneten. Erwerbstätige Pflegepersonen, die ihre Arbeitszeit pflegebedingt reduzieren oder zeitweise unterbrechen, sollen hierdurch keine Renteneinbußen erfahren. Außerdem solle beim erstmaligen Eintreten einer Pflegesituation eine sechswöchige bezahlte Freistellung für erwerbstätige pflegende Angehörige analog dem Krankheitsfall gewährt werden, verlangen die Linken.
Erster Antrag der Grünen
Die Grünen fordert in ihrem ersten Antrag (19/27874), die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen unverzüglich menschenrechtskonform zu gestalten. Die Patientengruppe benötige häufig eine intensivere und spezifische Behandlung und verschiedene Formen der Unterstützung, um Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen zu können, heißt es im Antrag.
Die Grünen verlangen, das die Gesundheitsversorgung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umzugestalten.
Zweiter Antrag der Grünen
In ihrem zweiten Antrag (19/28781) fordern die Abgeordneten eine bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf. In Deutschland pflegten rund fünf Millionen Menschen nicht erwerbsmäßig, pflegebedürftige Erwachsene oder Kinder in ihrem eigenen Häuslichkeiten. Die Schwierigkeit, private Pflege mit der eigenen Berufstätigkeit zu vereinbaren, sei in der Corona-Pandemie besonders stark hervorgetreten, als wichtige Unterstützungsangebote wie etwa die Tagespflege weggebrochen sind.
Die Grünen schlagen vor, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für pflegende Angehörige weiterzuentwickeln. Durch Reformen im Arbeitsrecht soll mit dem Antrag auf bessere Vereinbarkeit von Familie, Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit hingewirkt werden. Zudem soll die Bundesregierung laut den Grünen unter anderem gesetzliche Leistungen zur Stärkung der Angehörigenpflege und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen ausbauen und bedarfsgerechter nutzbar machen.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung