Bundesrat stimmt neuen Infektionsschutzgesetz zu
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Der Bundesrat heute am Freitag, dem 16 September 2022 dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt.
Schutz der vulnerabler Gruppen
Dabei einhält das neue Gesetz mehrere Neuregelungen insbesondere den Corona-Schutz von vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Im neuem Infektionsschutzgesetz befinden sich unter anderem Regelungen für die Impfkampagne, die Datenerfassung und Hygienekonzepte. Zudem sollen Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und die Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis zum Jahresende 2022 verlängert werden. Außerdem sollen Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte noch bis zum 30. April 2023 berechtigt sein, eine Covid-19-Impfung zu verabreichen.
Neue Regelungen zur Pflege
Es sollen die Länder eine Ermächtigungsgrundlage erhalten, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen, heißt es im Gesetzentwurf. So sollen Pflegeeinrichtungen pro Monat einen nach Größe gestaffelten Bonus erhalten von 500, 750 oder 1.000 Euro. Außerdem sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen zu melden, heißt im Entwurf.
Eine verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen ist vorgesehen, auch der negativen. So sollen weitergehende Studien ermöglicht werden, um repräsentative Auswertungen über Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhalten. Es könne auch die sogenannte Abwasser-Surveillance könne auf dieser Basis fortgeführt werden, heißt im Gesetzentwurf.
Masken-Regelungen und Kinderkrankentage
Dabei soll bundesweit in Zukunft eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestehen, zudem soll ein Corona-Test verpflichtend seien. Im Fernverkehr muss die FFP2-Maske weitergetragen werden. So wurde die Maskenpflicht in Flugzeugen in den Beratungen gekippt. Dabei gaben die die Koalitionäre eine Angleichung der europäischen Regelungen an sowie Bedenken von Fluggesellschaften, die Maskenpflicht im Flugzeug nicht weiter durchzusetzen zu können.
Die Bundesregierung soll dazu ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung anordnen zu können, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen verpflichtet werden, eine FFP2-Maske oder medizinische Schutzmaske zu tragen, in dem Falle das Infektionslage sich wieder verschlechtert.
Zudem soll die FFP2-Maskenpflicht bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen Tageskliniken, oder bei Rettungsdiensten eingeführt werden, umso insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen.
Pflegende Angehörige und Kinderkrankentage
Zudem soll der Schutzschirm für pflegende Angehörige verlängert werden und die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, wie es im Gesetzentwurf noch geplant war, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können. Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird.
Das bisherige Infektionsschutzgesetz war bis 23. September 2022 befristet. Dieses soll durch die vom Bundestag beschlossen Anschlussregelungen abgelöst werden, die von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten.