Teil-Impfpflicht: Acht Länder wollen Änderung nicht vollständig umsetzen
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Acht von 15 Bundesländern wollen die ab 1. Oktober geltende Verschärfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum Nachweis einer dritten Immunisierung nicht vollständig umsetzen. Das ergab eine Umfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) bei den Gesundheitsministerien der Länder. Das Saarland hat sich trotz mehrerer Nachfragen nicht zurückgemeldet.
Mit dem Monatswechsel gelten in Deutschland nur Personen mit einer dritten Impfung oder zwei Impfungen sowie einer Infektion als vollständig geimpft. Damit wird wegen der geltenden Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen die dritte Impfung, oder der Nachweis einer Corona-Infektion zur Pflicht.
Zu den Ländern, die die Impfpflicht-Verschärfung ab 1. Oktober umsetzen wollen, gehören Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Sie wollen die drei Immunisierungsnachweise der Mitarbeitenden im Gesundheitswesen überprüfen. Bundesländer, die die Änderung nicht vollständig umsetzen möchten, werden ab 1. Oktober lediglich die Nachweise bei einer Neueinstellung prüfen: Das ist in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen der Fall.