Fahren mit der Bahn - Privilegiert der Bund seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
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Kontakte sollen vermieden werden, jedoch ist das gerade bei Fahrten mit dem Personennahverkehr nicht einfach. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, sollen Mitarbeiter auf Kosten des Bundes in der Bahn einen zweiten, leeren Platz buchen können, "um so im Sinne des Infektionsschutzes einen größeren Abstand zu den Mitreisenden zu haben". Hierbei soll es sich um ein zweites Ticket handeln, was der Bund, also die Steuerzahler*Inn zahlt.
Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) fordert das Bundesinnenministerium auf, diesen Plan bzw. "verfrühten Aprilscherz" zurückzuziehen. Ende April schrieb der DBV: "Der Deutscher Bahnkunden-Verband (DBV) lehnt die Einführung einer Reservierungspflicht im Bahn-Fernverkehr ebenso ab wie den Maskenzwang."
Ein Regierungssprecher nahm dazu Stellung: "Diese Diskussion ist vor dem Hintergrund der Gesamtbetrachtung zu sehen, die angestellt wird, von Überlegungen darüber, wie man die Pandemie oder die pandemischen Rahmenbedingungen im öffentlichen Personennahverkehr ganz grundsätzlich besser berücksichtigen kann. Privilegierungen des öffentlichen Dienstes sind nicht geplant."
"Es handelt sich dabei ja um ein Rundschreiben, in dem die von der Bundesregierung empfohlenen Schutzmaßnahmen einschließlich der Empfehlung der Einhaltung des Mindeststandards festgelegt werden, die für jedermann gelten. Eigentlich soll damit nur der erweiterten Regelung für zwingend notwendige Dienstreisen Rechnung getragen werden und den Beschäftigten sowie allen Mitreisenden entsprechende Sicherheit gegeben werden, dass die Einhaltung des Mindestabstands für alle gewährleistet werden kann, sowohl im Bahn- wie im Flugverkehr."
Alina Vick vom Bundesministerium des Inneren (BMI) ergänzend dazu: "Es handelt sich dabei ja um ein Rundschreiben, in dem die von der Bundesregierung empfohlenen Schutzmaßnahmen einschließlich der Empfehlung der Einhaltung des Mindeststandards festgelegt werden, die für jedermann gelten. Eigentlich soll damit nur der erweiterten Regelung für zwingend notwendige Dienstreisen Rechnung getragen werden und den Beschäftigten sowie allen Mitreisenden entsprechende Sicherheit gegeben werden, dass die Einhaltung des Mindestabstands für alle gewährleistet werden kann, sowohl im Bahn- wie im Flugverkehr."
Das man aber offensichtlich an Konzepten arbeitet, wird aus der Äußerung von der stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung, Ulricke Demmer, deutlich: "Natürlich wird darüber nachgedacht, wie in Verkehrsmitteln, in denen viele Menschen zusammenkommen, der Pandemie gerechtes Reisen ermöglicht wird beziehungsweise ermöglicht wird, sich fortzubewegen. Ich kann Ihnen dazu hier jetzt noch kein abgeschlossenes Konzept vorlegen. Grundsätzlich gilt - Sie kennen es - das Maskentragen überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Rücksichtnahme aufeinander ist ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang. Darüber hinaus kann ich hier jetzt nichts dazu beisteuern."
Ob sich an den Hygienevorschriften im Personennahverkehr noch etwas ändern wird, ist nicht auszuschließen, denn trotz aller Kontakteinschränkungen, Geschäftsreisen lassen sich für manche Berufsgruppen nicht verhindern und irgendwann sollte auch das Reisen wieder zur Normalität werden.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung