Aktion Mensch appelliert: Jüngere Menschen in ambulanter Versorgung dürfen bei Corona-Impfung nicht vergessen werden
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In Deutschland leben rund 600 000 Menschen mit Behinderung unter 60 Jahren mit ambulanter Versorgung selbstbestimmt zuhause. Die Aktion Mensch weist darauf hin, dass sie aufgrund ihrer Behinderung und/oder Erkrankung ebenfalls zur Hochrisikogruppe gerechnet werden und deshalb bei der Corona-Impfung nicht vergessen werden dürfen.
Dazu gehören beispielsweise Menschen mit Muskelerkrankungen wie etwa spinaler Muskelatrophie. Viele von ihnen benötigen rund um die Uhr Assistenz sowie regelmäßige Therapien, die aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr häufig nicht wahrgenommen werden können. Dies kann nicht nur zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands führen, sondern im schlimmsten Fall sogar zu einer Verkürzung des Lebens. Aktuell schließt die Coronavirus-Impfverordnung gerade jüngere Menschen mit Behinderung in ambulanter Pflege bei der Priorisierung nicht mit ein.
„Viele Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Assistent*innen befinden sich seit Beginn der Pandemiemaßnahmen im März 2020 in einem permanenten Lockdown und in strikter Isolation. Jeder Tag, den sie länger auf eine Impfung warten müssen, gefährdet ihr Leben,“ sagt Christina Marx, Leiterin der Aufklärung bei der Aktion Mensch. „Eine Diskriminierung und Benachteiligung derer, die sich ihr Leben selbstbestimmt zuhause gestalten, ist nicht hinnehmbar. Die Coronavirus-Impfverordnung muss hier überarbeitet werden. Es gibt viele Risikogruppen – auch unter 60 Jahren. “
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Caroline Mülheims ist persönlich von der aktuellen Ausnahmesituation betroffen. Die 24-jährige studiert Technikjournalismus an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Seit 2016 beschäftigt sie im Arbeitgebermodell persönliche Assistenzen, die sie in ihrem Alltag unterstützen. Aufgrund von spinaler Muskelatrophie ist sie einem erhöhten Risiko durch das Corona-Virus ausgesetzt und möchte dafür sensibilisieren, dass allen Hochrisikogruppen gleichermaßen der schnelle Zugang zur Corona-Impfung ermöglicht wird.
„Momentan fühlen wir uns bei der Impfverordnung gegen das Coronavirus vergessen. Nur auf Nachfrage haben wir erfahren, dass wir scheinbar erst in Gruppe drei sind und können frühestens im Sommer mit einer Impfung rechnen. Für mich und viele andere bedeutet diese Situation seit nun neun Monaten: dauerhafte Selbst-Quarantäne und Isolation. Anders als die Politik vielleicht denkt, leben wir nicht in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Wir leben selbstbestimmt zuhause. Durch unsere Vorerkrankungen sowie den regelmäßigen, notwendigen Kontakt zur Assistenz sind wir einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Trotzdem erhalten wir keine Schutzausrüstung, keine Schnelltests und auch keinen Pflegebonus. Wir haben das Gefühl, dass wir einfach nicht mitgedacht werden.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung