Psychische und psychosomatische Beschwerden in Folge der Corona-Pandemie
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Mehrere aktuelle wissenschaftliche Studien belegen, dass ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland jedes dritte Kind zwischen sieben und 17 Jahren psychische Auffälligkeiten zeigt. Überdies ernähren sich Kinder und Jugendliche zunehmend ungesund und bewegen sich immer weniger: Zehnmal mehr als vor der Pandemie machen überhaupt keinen Sport mehr. Kinder-und Jugendmediziner warnen vor den schwerwiegenden Folgen dieser Entwicklung für die körperliche Gesundheit und die Psyche von Kindern und Jugendlichen. Gleiches gilt auch für Mütter und Väter, bei denen die Krise durch Homeschooling, Homeoffice und finanzielle Probleme immer häufiger zu Erschöpfung und Resignation führt.
Obwohl Reha- und Vorsorgeeinrichtungen belasteten Familien mit speziell entwickelten Behandlungsprogrammen professionelle Hilfen bieten, gehen ihre Belegungszahlen massiv zurück: Im Jahr 2020 bekamen rund 40.000 Mütter, Väter und Kinder weniger als im Vorjahr eine Reha- oder Vorsorgemaßnahme von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die kürzlich veröffentlichte GKV-Jahresstatistik belegt einen Ausgabenrückgang um fast 35 Prozent. In der Rentenversicherung beträgt der Antragsrückgang in der Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation über 40 Prozent.
Behandlungen in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen wirken spezifischen Gesundheitsrisiken und bestehenden Erkrankungen von Müttern, Vätern, Kindern und Jugendlichen effektiv entgegen. Damit die Versorgung der Familien in Pandemiezeiten und auch danach gesichert ist, ruft der BDPK die Politik dazu auf, die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen für Mütter, Väter und Kinder sowie Kinder und Jugendliche zu stärken. Dazu gehört es auch, eine gesetzliche Grundlage für die Verhandlungen über den Corona-Zuschlag zwischen Krankenkassen und den Reha- und Vorsorge-Leistungserbringern zu schaffen und die Ausgleichszahlungen nach § 111 d SGB V, die per Verordnung vorerst bis zum 31. Mai verlängert wurden, bei Andauern der Pandemie bis Ende dieses Jahres zu verlängern.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung