VdK fordert monatlichen Corona-Aufschlag und langfristig wirksame Maßnahmen
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Angesichts der gestern vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Zahlen zu den Empfängern und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung äußert sich der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen besorgt. (wir berichteten)
„18 Jahre nach ihrer Einführung verzeichnen wir in Deutschland zweieinhalb Mal so viele Bezieherinnen und Bezieher dieser Leistungen“, erklärt Paul Weimann. „Das ist eine erschreckende Entwicklung, denn sie besagt, dass immer mehr Menschen nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, weil sie keine ausreichende Altersversorgung aufbauen konnten oder nicht arbeitsfähig sind.“
Der VdK fordert deshalb, die Bekämpfung der Altersarmut wirksam anzugehen und die Erwerbsminderungsrentner finanziell besserzustellen. Kurzfristig fordert der Sozialverband einen monatlichen Corona-Zuschlag auf die Grundsicherung in Höhe von 100 Euro.
„Statt der beschlossenen Einmalzahlung von 150 Euro ist ein monatlicher Aufschlag dringend notwendig“, sagt Paul Weimann. „Erst damit können die Betroffenen die Mehrkosten abfedern, die ihnen infolge der Corona-Pandemie durch den notwendigen Erwerb von Masken, Selbsttests und Desinfektionsmittel entstanden sind.“
Nach dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen bezogen im Dezember 2020 bundesweit 1.098.625 Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das waren knapp 14.000 beziehungsweise 1,3 Prozent mehr Leistungsempfänger und -empfängerinnen als im Dezember 2019. Im Jahr 2003, als diese Leistungen eingeführt wurden, lag die Zahl bei knapp 440.000. In Hessen waren Ende des vergangenen Jahres 94.395 Menschen auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen (Dezember 2019: 94.052). In Thüringen waren es 16.730 gegenüber 16.437 im Dezember 2019.
Autor: VDK Presse und Öffentlichkeitsarbeit / © EU-Schwerbehinderung