Was bekommt eine Hartz-IV-Beziehender monatlich im Durchschnitt?
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Mit Grundsicherung nach SGB XII oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV nach SGB II) verbinden viele Menschen nur die Regelsätze. Dabei bekommen Leistungsempfänger*In noch viel mehr. So werden die Kosten für Heizung und Wasser und Miete übernommen. Klingt eigentlich ganz gut? Nicht wirklich, denn die Übernahme der Miete bedeutet nicht "Luxuswohnen" sondern eine Wohnung mit 1 Zimmer und minimalistischer Ausstattung. Wer zwei Zimmer mit Grundsicherung hat, lebt schon fast luxuriös. In diesem kleinen Wohnraum darf scih dann alles abspielen. Schlafen, Essen, Wohnen und natürlich auch Arbeitsraum, Trockenraum für Wäsche und und und ....
Für viele Menschen stellt das eine große Belastung dar. Ist die leistungeberechtigte Person noch behindert, kann der beengte Wohnraum mehr als problematisch werden. Noch extremer wird die Belastung bei Menschen mit psychischen Vorbelastungen. Da kann ein beengter Wohnraum schnell psychosomatische Symthome verursachen, die durch entsprechende medizinische Behandlungen behandelt werden müssen und nicht immer erflogreich behandelt werden können.
Katja Kipping, Die Linke, hat sich mit dem Thema der Kosten hinsichtlich des Wohnraumes näher befasst und die Bundesregierung gefragt, was die durchschnittlichen laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung bei Hartz IV für Ein-Personen-Haushalte sind - sowohl die tatsächlichen als auch die sogenannten angemessenen - als die wirklich vom Jobcenter gezahlten. Auf Grundlage der Zahlen von Mai 2020 erhielt Kipping die Antwort der Bundesregierung.
"Die durchschnittlichen laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung aller Haushaltsgemeinschaften mit einer Person betrugen 412 Euro, für Haushalte ohne verfügbares Einkommen 404 Euro und bei einem verfügbaren Einkommen aus Erwerbstätigkeit bis 100 Euro betrug dieser Durchschnittswert 411 Euro.
Die durchschnittlichen laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung aller Haushaltsgemeinschaften mit einer Person betrugen 399 Euro, für Haushalte ohne verfügbares Einkommen 391 Euro und bei einem verfügbaren Einkommen aus Erwerbstätigkeit bis 100 Euro betrug dieser Durchschnittswert 394 Euro. Bei diesen Werten handelt es sich um das arithmetische Mittel; Medianwerte stehen nicht zur Verfügung."
Das heißt: Ein Ein-Personen-Haushalt ohne weitere verfügbare Einkommen hat durchschnittlich ein monatliches Hartz-IV-Einkommen von 823 Euro (432 Euro Regelsatz + durchschnittlich 391 Euro "angemessene" Kosten der Unterkunft und Heizung).
Würde der Regelsatz bei 658 Euro (ohne Stromkosten, + Stromkosten mindestens 50 Euro)* liegen, wie es die Fraktion DIE LINKE für 2021 fordert, wären das monatlich durchschnittlich ca. 1.099 Euro (658 Euro + durchschnittlich 391 Euro "angemessene" Kosten der Unterkunft und Heizung + mindestens 50 Euro Stromkosten)* - sogar etwas mehr, weil im Jahr 2021 die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung etwas höher liegen werden.
Nimmt man die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung sind die Werte 13 Euro höher - die fehlen monatlich im Durchschnitt den Hartz-IV-Beziehenden, müssen vom Lebensunterhalt abgezweigt werden. Dabei muss man bedenken, dass die Hartz-IV-Beziehenden in der Regel in schlechter, ungesunder Wohnlage leben, also auch diese tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung faktisch eine schlechte Versorgung mit Wohnraum darstellen. Deshalb fordert DIE LINKE neue Richtwerte für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft, so dass sie eine verbesserte Wohnsituation ermöglichen. Die Heizkosten sollen in tatsächlich anfallender Höhe übernommen werden (außer beim Nachweis unwirtschaftlichen Verhaltens).
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung