Weltklimakonferenz: Staaten sollen Kohleausstieg einleiten
- Lesezeit: 3 Minuten
Bei der UN-Klimakonferenz in Glasgow haben die Staaten der Welt erstmals aufgefordert, den Ausstieg der Kohle einzuleiten. Die rund 200 teilnehmenden Staaten haben sich bei der Weltklimakonferenz in Glasgow auf eine gemeinsame Abschlusserklärung geeinigt. Zudem die Streichung von „ineffiziente“ Subventionen für Öl, Gas und Kohle. Jedoch wurde die Formulierung allerdings in letzter Minute auf Druck von China und Indien abgeschwächt. Der EU-Kommissar Frans Timmermans hatte große Enttäuschung darüber geäußert, würdigte die Forderung zum Kohleausstieg jedoch als „historisch“.
Außerdem verpflichten sich die Länder gemeinsam dem Ziel, der Erderwärmung bei 1,5 Grad im Vergleich zu vorindustriellen Zeit zu stoppen. Hierzu soll bis Ende 2022 die bisher unzureichenden Klimaschutzpläne nachgeschärft werden. Dieses bleibe aber freiwillig, es gibt keine Pflicht.
Die bisherigen eingereichten Pläne der UN reichten bei weitem nicht aus, dass 2015 in Paris vereinbarte 1,5 Grad Ziel zu erreichen. So heißt es in der Erklärung, dass der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase weltweit noch in diesem Jahrzehnt um 45 Prozent sinken muss.
Es wurden mehr Finanzhilfen für arme Staaten zugesagt, damit diese sich an die vielerorts fatalen Folgen der Klimakrise anpassen können. So kämpfen viele Millionen Menschen schon jetzt mit Dürre- und Hitzewelle oder mit heftigen Stürmen und Überschwemmungen. Die Finanzhilfen sollen bis 2025 verdoppelt werden, von derzeit etwa 20 auf rund 40 Milliarden US-Dollar (etwa 35 Milliarden Euro).
Dabei wurde erstmals die jahrelange Forderung armer Staaten aufgegriffen, für Hilfen einen Geldtopf bei Schäden und Verlusten einzurichten. So sind gemeint etwa Zerstörungen oder erzwungene Umsiedlungen nach Sturmfluten, Wirbelstürmen oder Dürren. Es werden die Staaten aufgefordert, dafür Geld einzuzahlen. Hierfür wurden keine Konkrete Summen genannt. Es soll nur „technische Unterstützung“ bereitstehen nach Schadensereignissen, jedoch nicht der komplette Schaden beglichen werden.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung