Bundesrat hat über EU-Klimaziele beraten
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Der Bundesrat hat heute über das Klimaschutzpaket der EU-Kommission beraten. Die Länder haben hierzu Stellung genommen.
„Fit für 55“:
So haben in der Mitteilung „Fit für 55“: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030 die EU-Kommission ihre Pläne erläutert und fasst die vorgeschlagenen Änderungen am jetzigen EU-Recht sowie die neuen Initiativen zusammen.
Das Europäische Klimagesetz hat dabei, dass EU-Netto-Minderungsziel von mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990, sowie das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 im Unionsrecht verankert. Die Kommission will die EU „Fit für 55“ machen und den notwendigen Wandel von Wirtschaft, Gesellschaft und Industrie zustande bringen.
Paket aus 13 Rechtsakten
Aus diesem Grunde hat sie Überarbeitungen von insgesamt acht existierenden Rechtstexten sowie fünf Vorschläge für neue Rechtsakte vorgelegt. Um die Übereinkommen im Pariser Klimaabkommen einhalten zu können, die beschlossene Begrenzung der Erderwärmung müsse schnell und entschlossen gehandelt werden. Dabei setzt die Kommission angepassten Zielvorgaben, Bepreisung, und regulatorischen Instrumenten.
Dabei enthält das Paket Vorschläge für Regelungen zur Verschärfung des bestehenden EU-Emissionshandelssystems, strengere CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeug, zur Ausweitung des Emissionshandels auf Verkehr und Gebäude, und für einen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos und Wasserstoffahrzeuge. Dabei schlägt die EU-Kommission für bestimmte Importe einen neuen CO2-Preis vor.
Auch soll er dafür sorgen, dass die Klimapolitik in Europa etwa nicht zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen in andere Länder führe und europäische Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben.
Zudem sind auch Regelungen zur Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen und ein sozialer Ausgleich. Außerdem soll über die Lastenteilungsverordnung den Mitgliedstaaten zukünftig strengere Minderungsziele für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und kleine Unternehmen zugewiesen werden.
Ein Gesamtziel sieht der Kommissionsvorschlag bis 2030 vor auch für den Abbau von CO2 durch Wälder, Moore und andere Naturflächen, die als Senken CO2 aus der Atmosphäre speichern vor. Bei den erneuerbaren Energien schlägt ein neues Ziel von 40 Prozent für erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 vor. Außerdem schlägt sie in der Energieeffizienz-Richtlinie ein höheres Einsparungs-Jahresziel für den Energieverbrauch auf EU-Ebene vor. So verdoppelt dieses Ziel beinahe die jährliche Energieeinsparverpflichtung der Mitgliedstaaten.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung