Union warnt: Klimaschutz nicht national konterkarieren
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Eine gute Klimapolitik ist Grundlage um die Klimaziele, beispielsweise auch durch emissionsfreie Heizungen, zu erreichen. Das sich diese Einsicht auch bei der Union verbreitet, war bisher zu bezweifeln, denn das Gebäudeenergiegesetz, oft auch als Heizungsgesetz bezeichnet, ist bei der Union immer eines der großen Kritikpunkte gewesen.
Seit gestern steht die Bundesregierung zudem vor der Herausforderung. Die Bundesregierung muss prüfen, wo für den Klimaschutz noch Geld vorhanden ist, denn ein 60 Milliardenloch hat sich aufgetan, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der nicht ausgegebenen 60 Milliarden aus der Corona-Pandemie als verfassungswidrig erklärt hat. Diese 60 Milliarden waren Teil des Corona-Fonds und wurden als Schulden nur deshalb möglich, weil diese zur Bewältigung einer Krise stammten. Zwar wurde schon jetzt durch die Bundesregierung dargestellt (wir berichteten: Nachtragshaushalt - Urteil vom Bundesverfassungsgericht wird unterschiedlich aufgenommen), dass zumindest die Förderprogramme für das Gebäudeenergiegesetz nicht betroffen sind, aber bei anderen wichtigen Förderungen und strukturellen Maßnahmen, steht erst einmal alles auf dem Prüfstand.
Aktuell gibt es zwei Anträge der Union, auch wenn diese noch vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstanden sind, verwundern diese. Aus "Heute im Bundestag" heißt es dazu: Die Union attestiert der Bundesregierung eine bescheiden ausfallende Klimaschutz-Halbzeitbilanz. In ihrem Antrag (20/9316) „Klimaschutz international weiter stärken und nicht national konterkarieren“ fordern die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, sich in enger Abstimmung innerhalb Europas weiterhin dafür einzusetzen, dass die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention angesichts massiver globaler Herausforderungen und Konflikte besser kooperieren und mehr Anstrengungen unternehmen, um den Klimawandel zu begrenzen;die Klimaaußenpolitik-Strategie der Bundesregierung zügig zu verabschieden und das Klimakabinett zu reaktivieren und sich in kommenden Verhandlungen weiterhin mit Nachdruck für einen globalen Emissionshandel mit einem globalen CO2-Preis einzusetzen.
Neben anderen Forderungen rufen die Abgeordneten die Regierung dazu auf, die Verbindlichkeit des Klimaschutzgesetzes (20/8290), mit der Pflicht zur Nachsteuerung nach Verfehlen eines Jahresziels zu erhalten, davon abzusehen, das Klimaschutzgesetz durch Verschieben von Reduktionspflichten in die kommende Legislaturperiode zu entkernen und damit einen verlässlichen Pfad zur Klimaneutralität 2045 sicher zu stellen. Dem marktwirtschaftlichen Instrument der CO2-Bepreisung samt sozialem Ausgleich solle dafür eine herausragende Rolle gegeben werden, zudem müsse sofort ein gesetzeskonformes Klimaschutzprogramm vorgelegt werden.
Autor: kro/HiB