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Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine, ist Deutschland in massiver Kritik. Dabei geht es nicht nur um das zögerliche Handeln beim Energie-Embargo, sondern auch um Waffenlieferungen. Deutschland tut zu wenig, heißt es oft in der Kritik. Dabei ist das Handeln um die Frage nach Waffenlieferung offensichtlich auch von der Angst eines dritten Weltkrieges geprägt, nicht ganz unbegründet, denn niemand weiß, ab wann Russland die Unterstützung der Ukraine, als Kriegseinmischung betrachtet und Europa zur Kriegspartei wird.
Völkerrechtlich sind solche Waffenlieferungen durchaus zulässig, denn hierbei geht es lediglich darum, einen Staat bei der Verteidigung seiner Souveränität zu unterstützen. Das der russische Präsident Wladimir Putin seine eigene Sichtweise auf das Völkerrecht besitzt und Verträge bei ihm nicht einmal mehr das Papier wert sind, auf denen sie geschrieben sind, hat Putin bereits mehrfach bewiesen. Schon mit der Annexion der Krim im Jahr 2014, jenes Gebiet in dem Russland seinen wichtigen Zugang zum Schwarzen Meer sichern will, hat Putin bewiesen, denn sowohl die UNO als auch Russland haben die Unabhängigkeit der Ukraine 1991 anerkannt. Zwar kursieren in sozialen Medien Informationen, nach dem die Ukraine ihre Grenzen bei der UN niemals registriert haben, aber "Grenzen werden nicht bei der UN registriert", erklärte Stefan Oeter, Professor für Völkerrecht an der Universität Hamburg, am 4. März 2022 in einer E-Mail an die Agentur AFP. "Sie sind in der Regel im Verlauf der Geschichte etabliert worden und werden dann an strittigen Stellen durch bilaterale Vereinbarungen konkret bestimmt."
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