Bundeskabinett beschließt Kinderrechte sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden
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Die Bundesregierung will die Rechte von Kindern stärken und hat deshalb eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen, dass Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen werden sollen. Jedoch ist unsicher ob aus dem Vorhaben etwas wird, denn für die Grundgesetzesänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig.
Dabei brauch die große Koalition die Zustimmung aus der Opposition, die sich jedoch bereits kritisch geäußert hat. Die Frage ist dabei, ob sie sich kritisch geäußert hat, weil ihr das Vorhaben zu weit oder nicht weit genug geht.
„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie sind besonders schutzbedürftig und haben besondere Bedürfnisse“, sagte Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin am Mittwoch. „Dies wird jetzt auch ausdrücklich im Grundgesetz anerkannt werden.“
Laut dem Regierungsentwurf soll Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist, um folgenden Absatz ergänzt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Die CDU, CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag sich für ihrer gemeinsame Regierungszeit vorgenommen, die Rechte von Kindern in Grundgesetz aufzunehmen. Dieses fordern schon seit Jahren Kinderschutzorganisationen. Mit dem Festhalten im Grundgesetz, argumentieren die Befürworter, bekämen die Belange von Kindern ein ganz neues Gewicht und müssten immer mitgedacht werden. Wie etwa bei Gesetzgebungen oder bei Planungen, ob an einem Ort ein Spielplatz oder eine Tankstelle entstehen soll oder etwa, ob Umgehungsstraße um eine Wohnsiedlung gebaut werden sollen.
Dabei sagte Lambrecht, dass die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz noch in diesem Jahr Wirklichkeit werden könne. So dürfe man diese historische Chance nicht ungenutzt verstreichen lassen. „Dazu brauchen wir eine breite parlamentarische Mehrheit, die wir nur mit einer konstruktiven Haltung und Kompromissbereitschaft bei allen Beteiligten erreichen können.“
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung