Kabinett beschließt neues Konzept gegen Diskriminierung von LSBTI
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Das Kabinett hat heute den Entwurf des Inklusionskonzepts für LSBTI-Personen beschlossen. Der weltweite Einsatz für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen ist ein langfristiger Schwerpunkt der deutschen Menschenrechtrechtspolitik. sind LSBTI überproportional von Gewalt, Armut und Diskriminierung betroffen.
Die Bundesregierung will mit dem Inklusionskonzept aufmerksam machen auf ihr Engagement für die Realisierung gleicher Rechte von LSBTI und gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität oder -merkmale sichtbarer.
Dabei greife es die zentralen Forderungen der Zivilgesellschaft auf, wie etwa LSBTI-Themen in den Kontext der Menschenrechte einzubetten oder auf die besondere Schutzwürdigkeit von Minderjährigen einzugehen. So soll das Konzept beitragen das, es weltweit – unterstützt durch die deutschen Auslandsvertretungen – sowie strategisch zu gestalten. Dabei werden die Vorgaben des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus umgesetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals, damit soll vor allem die Verwirklichung des zentralen Leitprinzips der Agenda 2030 „Leave no one behind“ geleistet werden.
Diese Ziele will die Bundesregierung erreichen, wie es auf der Seite der Bundesregierung zum Inklusionskonzept für LSBTI-Personen heißt:
- Stärkerer Fokus auf die Förderung von Maßnahmen, welche direkt zu nachhaltigen Verbesserungen der zivilgesellschaftlichen Menschenrechtsarbeit für LSBTI-Personen beitragen.
- Mainstreaming von LSBTI-Anliegen innerhalb der Institutionen der deutschen Auswärtigen Politik bzw. der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, deren Verfahren und Aktivitäten. Hierzu gehört auch die verstärkte Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen mit Bezug auf LSBTI-Rechte im Gastland.
- Einen intensivierten Dialog mit bilateralen und regionalen Partnern sowie multilateralen Akteuren, der sich verstärkt auf den Abbau von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität oder -merkmalen und die Stärkung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit ausrichtet. Bei der Umsetzung des Zieles arbeitet die Bundesregierung eng mit EU-Partnern und anderen gleichgesinnten Staaten zusammen, unter anderem um auf Ebene der Vereinten Nationen die Rechte von LSBTI-Personen noch besser zu schützen und zu fördern.
Zur Verabschiedung des „LSBTI-Inklusionskonzeptes der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit“ an diesem Mittwoch erklären Ulle Schauws (Grünen) und Sven Lehmann (Grünen), Sprecherin und Sprecher für Queerpolitik:
Nach neun Jahren Diskussion bekommt Deutschland endlich ein LSBTI-Inklusionskonzept und verpflichtet sich, den Schutz der Menschenrechte von LSBTI-Personen zum integralen Teil der Auswärtigen Politik und Entwicklungszusammenarbeit zu machen. Das ist dem zivilgesellschaftlichen Engagement der queeren Community und insbesondere der Hirschfeld-Eddy-Stiftung zu verdanken. Damit findet Deutschland endlich Anschluss an Länder wie Schweden, Kanada oder die Niederlande, in denen solche Inklusionskonzepte funktionieren.
Zur Stärkung und Verstetigung des deutschen Engagements für die Menschenrechte von LSBTI war ein LSBTI-Inklusionskonzept längst überfällig. Wir begrüßen, dass es gemeinsam mit der Zivilgesellschaft entwickelt worden ist. Warum es neun Jahre gedauert hat, bis das Konzept von der Bundesregierung beschlossen worden ist, bleibt indes ein Rätsel.
Nun muss das Konzept in die Arbeit des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auch Einzug erhalten. Deutschland als eines der größten Geberländer darf angesichts der verheerenden Situation für LSBTI in mancher Regionen der Welt keine weitere Zeit zu verlieren. Der Beschluss der Bundesregierung muss auch Selbstverpflichtung sein, viel stärker als bisher auf die Einhaltung von Menschenrechten zu drängen. Die Ausweisung von Staaten, in denen LSBTI diskriminiert oder verfolgt werden, als sogenannte sichere Herkunftsländer verbietet sich jedenfalls.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung