Bundesrat hat über Kinderrechte sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden beraten
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Der Bundesrat hat am Freitag debattiert über Kinderrechte sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die Bundesregierung will die Rechte von Kindern stärken und hat deshalb eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht.
Laut dem Regierungsentwurf soll Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist, um folgende Passage ergänzt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Die CDU, CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag für ihrer gemeinsame Regierungszeit sich vorgenommen, die Rechte von Kindern in Grundgesetz aufzunehmen. Dieses fordern schon seit Jahren Kinderschutzorganisationen. Mit dem Festhalten im Grundgesetz, argumentieren die Befürworter, bekämen die Belange von Kindern ein ganz neues Gewicht und müssten immer mitgedacht werden. Wie etwa bei Gesetzgebungen oder bei Planungen, ob an einem Ort ein Spielplatz oder eine Tankstelle entstehen soll oder etwa, ob Umgehungsstraße um eine Wohnsiedlung gebaut werden sollen.
„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu Eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt,“ heißt es im Gesetzentwurf.
Angemessenheitsklausel
Die Bundesregierung will mit der Formulierung klarstellen, dass Kinder Träger von Grundrechten sind, die zu achten und zu schützen sind. Dabei umfasse dies insbesondere das Recht, sich eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu entwickeln. Das Kindeswohlprinzip soll sicherstellen, das zudem auch die Interessen anderer Grundrechtsträger mitberücksichtigt werden.
Zudem haben sich gestern 100 Organisationen dafür stark gemacht das Kinderrechte ins Grundgesetzt kommen. Der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer sagte: (wir berichteten)
„Die Änderung des Grundgesetzes ist eine ernste Angelegenheit. Umso wichtiger ist es, dass sie auch tatsächlich dazu führt, dass die rechtliche Position von Kindern in Deutschland verbessert wird. Es kann nicht sein, dass wir Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen, die dann aber hinter die UN-Kinderrechtskonvention und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen.“
Genau das würde aber mit dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung passieren. Daher beteiligt sich der SoVD gemeinsam mit Organisationen, wie dem Deutschen Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland, dem Kinderschutzbund und der Deutschen Liga für das Kind, an dem Bündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“. „Gemeinsam fordern wir die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird“, so Bauer.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung