Wohnen ist ein Menschenrecht – theoretisch ….
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Mit Menschenrechten ist das immer so eine Sache, da vieles Auslegungssache ist. Gerade wenn es um bezahlbaren Wohnraum geht, denn Wohnen ist ein Menschenrecht deren Umsetzung allerdings immer schwieriger wird. Die immer mehr steigenden Mieten bringen dieses Menschenrecht immer mehr ins schwanken. Dazu kommen Faktoren wie zunehmende Altersarmut und eine in Deutschland alternde Gesellschaft.
Erst neulich berichtete eine 75 jährige Frau aus Berlin, die seit 30 Jahren in ihrer Wohnung lebt, diese verlassen zu müssen, da die Miete mittlerweile 90% ihrer Rente benötigt und sie kaum Geld zum überleben hat. Raus aus der Wohnung bedeutet für die Dame allerdings auch der Weg in die Obdachlosigkeit, denn in ihrer Stadt gibt es keinen bezahlbaren Wohnraum.
Ob da Aktionen, wie von der SPD geplant: „Wir wollen, dass alle Menschen dort leben können, wo sie wollen. Guter Wohnraum muss für alle bezahlbar sein. Unser Ziel ist: Nie mehr als ein Drittel für die Miete. Aber das schaffen wir nur gemeinsam. Die Union blockiert nämlich gerade substantielle Veränderungen und zeigt damit, die Interessen von Mieter*innen liegen ihr nicht am Herzen. Kein Wunder, schließlich wurde allein die CDU im letzten Jahr mit 1,25 Millionen Euro an Spenden aus der Immobilienwirtschaft unterstützt. Da kommen wir nur gemeinsam gegen an!“ am Ende die Lösung bieten, ist schwer festzustellen. Sicher ist, dass es dringend gesetzliche Regelungen bedarf.
Alleine eine Mietbremse als gesetzliche Maßnahme, wird die jetzige Situation in viele Städten nicht verändern. Auch der Neubau ist mittlerweile eher damit behaftet, dass sich die Investoren profitable Luxuswohnungen wünschen und man bei Bauprojekten, wie beispielsweise aktuell in der Friedrichstraße Berlin, lieber gerne auf „bezahlbaren Wohnraum“ verzichten möchte. Schließlich sind die oberen Preissegmente profitabler.
Trotzdem kann das Streben nach Profit langfristig zu einem Problem werden, denn am Ende sind es die arbeitenden die Menschen in einer Stadt die erst die Grundlage schaffen, damit die Investoren überhaupt Käuferinnen und Käufer für Immobilienprojekte finden und damit diese überhaupt gebaut werden können. Es ist somit mit sehr hohem Risiko behaftet, Wohnraum unbezahlbar zu machen und somit die Menschen aus den innerstädtischen Bereichen zu vertreiben.
Wer mit geringem Einkommen Wohnraum sucht, muss glück haben welchen zu finden, stößt selbst oder gerade mit einem Wohnberechtigungsschein an seine Grenzen. Person heißt auch ein Wohnraum. Also ein Raum als Schlafzimmer, Wohnzimmer und zu Corona-Zeiten sogar noch als Homeoffice. Schwer vorstellbar, dass das in theoretische 9 qm Wohnraum passen soll, denn das ist die Größe, die in vielen Deutschen Städten bereits als „angemessen“ gilt.
Das Problem bei allen guten Absichten ist, dass Deutschland in viele Städten bereits Situationen erreicht hat, wo alleine die Absicht nicht mehr ausreichend ist, sondern aktives Handeln mehr als notwendig ist.
Am Ende gibt es den Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ und ob dieser Grundsatz dazu führen kann, dass Eigentum auch zu bezahlbaren Wohnraum verpflichtet um das Menschenrecht auf Wohnen umzusetzen, bleibt eine Aufgabe für die kommende Bundesregierung, die nach der Ablehnung des Mietendeckels in Berlin, jetzt einen neuen rechtlichen Rahmen schaffen muss.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung