Bundesrat hat erneut über Anspruch auf Ganztagsbetreuung abgestimmt
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In seiner Sondersitzung hat der Bundesrat heute dem Ganztagsförderungsgesetz zugestimmt.
Anspruch auf Betreuung
Der Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden. Dabei soll dieses für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zu Beginn der fünften Klasse gelten. Kinder sind anspruchsberechtigt, wenn sie ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Zudem soll der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen ausgeweitet werden. Demnach sollen dann ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkinder der ersten bis vierten Klassenstufe täglich, mindestens acht Stunden, Förderungen in einer Tageseinrichtung zustehen.
Änderungen im Vermittlungsverfahren
In der Plenarsitzung am 25. Juni 2021 hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. In ihrem Anrufungsbeschluss hatten die Länder Änderungen am Gesetz gefordert, die dabei die Finanzierung des Anspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder betreffe. Der Vermittlungsausschuss hatte am 6. September einen Kompromissvorschlag erzielt, den der Bundestag am 7. September bewilligte und damit seinen ursprünglichen Gesetzesbeschluss entsprechend veränderte.
Mit dem neuen Gesetz soll unter anderem die Finanzhilfen des Bundes, auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und dabei nicht nur die Schaffung neuer Plätze, gebilligt werden. Zudem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten statt, wir ursprünglich im Gesetzt vorgesehen, nur bis zu 50 Prozent. Außerdem neu sind die Evaluationen der Investitionskosten und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030, nach dem Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden.
Baldiges Inkrafttreten geplant
Bei Zustimmung der Länder kann das Gesetz zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Diese Einigung leistet einen starken Beitrag zur weiteren Modernisierung unseres Landes. Das ist vor allem ein Meilenstein für die Bildung in unserem Land. Mit der Zustimmung des Bundesrats steht nun fest, dass jedes Kind, das ab 2026 eingeschult wird, bis zum Eintritt in die fünfte Klasse einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz hat. Das heißt: Mehr Zeit für individuelle Förderung der Kinder. Mehr Zeit, um Interessen und Talente zu entdecken und zu fördern. Mehr Zeit für die berufliche Entwicklung der Eltern und mehr Fachkräfte für die Wirtschaft. Ich bin froh, dass es zum Ende der Legislaturperiode noch gelungen ist, dieses zentrale Vorhaben umzusetzen. Der Bund ist den Ländern für diese Einigung sehr weit entgegengekommen. Nun muss es darum gehen, den Rechtsanspruch bestmöglich vorzubereiten. Hier sind jetzt die Länder in der Pflicht: Es geht darum, unverzüglich das Thema Personal in den Blick zu nehmen. Pädagogische Fachkräfte müssen ausgebildet und eingestellt werden. Und zwar jetzt! Der Infrastrukturausbau muss schnellstmöglich beginnen, damit das Bundesgeld auch dort ankommt, wo es benötigt wird, nämlich vor Ort. 2026 scheint weit weg zu sein. Aber es gilt, keine Zeit zu verlieren, sondern jetzt die nötigen Vorbereitungen zu treffen. Im Ganztag steckt unheimlich viel Potenzial – vor allem, wenn er gut gemacht ist. Das Thema Qualität spielt dabei eine große Rolle. Das wissen wir aus der Bildungsforschung und deshalb macht sich das BMBF stark für einen qualitativ hochwertigen Ganztag. Nur so können wir das Potenzial für mehr Chancengerechtigkeit voll ausschöpfen und das muss unser gemeinsames Ziel sein!“
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung