Nordrhein-Westfalen: Kurzzeitpflege in Krankenhäusern soll durch Land und Landesverbände ermöglicht werden
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Fast 600 000 Pflegebedürftige werden in Nordrhein-Westfalen zu Hause versorgt. Wenn Pflegebedürftige in gewissen Situationen nicht Zuhause versorgt werden können haben Sie einen Anspruch auf eine Kurzzeitpflege.
Da es jedoch in vielen Städten und Gemeinden kaum Plätze gibt für die Kurzzeitpflege soll nun dem entgegengewirkt werden mit Plätzen im Krankenhaus. Es wurde nun die Grundlage von den Landesverbänden der Pflegekassen, der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geschaffen, damit die Krankenhäuser die Kurzzeitpflege abrechnen können mit den Pflegekassen.
Karl-Josef Laumann, der Gesundheits—und Pflegeminister sagte: “Gerade im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung führte das Fehlen von Kurzzeitpflegeplätzen oft zu menschlich schwierigen Situationen. In Nordrhein-Westfalen gehen wir jetzt einen neuen Weg und ich hoffe, dass viele Krankenhäuser ihn nutzen werden.“
Im Zuge dessen wird das Ministerium nun alle Krankenhäuser in NRW benachrichtigen und über die neue Vereinbarung informieren. Die Krankenhäuser können sich dann beim Ministerium erkundigen, dieses begleitet den Abschluss des nötigen Versorgungsvertrags mit. Zudem hatten das Ministerium und die Pflegeselbstverwaltung vorab mehrere Maßnahmen zur Stärkung der Kurzzeitpflege umgesetzt, so wurde eine bessere Vergütung erzielt für die Pflegeheime. So halten diese je nach Größe ein bis drei Betten für die Kurzzeitpflege vor.
Quelle: mags.nrw