Pflegebonus soll stets steuerfrei bleiben
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Der Bundesrat verlangt eine steuerfreie Auszahlung der sogenannten Corona-Prämie für Pflegeberufe auch dann, wenn diese Sonderzahlungen nicht aufgrund von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen gewährt werden.
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Außerdem wird verlangt, die Homeoffice-Pauschale statt um ein Jahr zu verlängern dem Grunde als auch der Höhe nach insgesamt neu zu regeln. Auch nach der Corona-Krise sei damit zu rechnen, dass vermehrt dazu übergegangen werde, Arbeiten am heimischen Arbeitsplatz durchzuführen.
Mit der vermehrten Nutzung des Homeoffice könnten die Wege zur Tätigkeitsstätte und zurück vermieden werden. Dem sei nicht nur aus umweltpolitischen Gründen, sondern im Hinblick auf die gewonnene Zeit für die Familie auch steuerlich Rechnung zu tragen. Auf dieser Basis solle eine dauerhafte Neuregelung erfolgen, die den neuen Formen der Arbeitsausübung gerecht werde und eine unkomplizierte steuerliche Absetzbarkeit von Kosten unabhängig vom Vorliegen eines abgetrennten Arbeitszimmers gewährleiste.
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In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung einen Teil der Vorschläge zu, andere lehnt sie ab. Abgelehnt wird etwa, Arbeitsentgelte rückwirkend von Sozialbeiträgen freizustellen und hieraus bereits gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten. Das sei in der Sozialversicherung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag
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