Koalitionsvertrag: Im Ansatz gut – allerdings mit Nachbesserungsbedarf
- Lesezeit: 1 Minuten
Bpa Sachsen lobt Bekenntnis der Koalitionäre zur Pflege im Freistaat und mahnt die zügige Umsetzung der Vorhaben an. Der sächsische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Igor Ratzenberger lobt das Bekenntnis zu einer leistungsstarken Pflege im Koalitionsvertrag der neuen Regierung im Freistaat: „Die Koalitionäre haben die Zeichen der Zeit offenbar erkannt. Die Pflege in Sachsen braucht die passenden Rahmenbedingungen, um auch in Zukunft leistungsfähig zu sein. Gerade bei der Sicherung des Personalbedarfs und bei der besseren finanziellen Ausstattung der Pflege gilt es aber nun, zeitnah in die Umsetzung zu kommen“, sagt Ratzenberger.
In einigen Punkten des Koalitionsvertrages sieht der bpa-Landesvorsitzende deutlichen Konkretisierungsbedarf. So wird unter anderem versprochen, das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz weiterzuentwickeln. „Das sollte aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit sein. Gerade bei der Fachkraftquote ist eine Flexibilisierung dringend vonnöten, um zukünftig im gesamten Freistaat eine hohe Pflegequalität zu gewährleisten. Wenn an einer anderen Stelle des Vertrages dann davon die Rede ist, man wolle das lediglich prüfen, sehen wir für die kommenden fünf Jahre keine Weiterentwicklung, sondern eher einen zusätzlichen Hemmschuh für ein ansprechendes Leistungsangebot in unserem Bundesland“, so Ratzenberger, der betont, angesichts des demografischen Wandels stelle die Sicherstellung der Pflege zweifellos die größte Herausforderung dar.
Kritisch bewertet der bpa-Landesvorsitzende auch das Bekenntnis der zukünftigen Landesregierung zu einem Flächentarifvertrag Pflege: „Hier hinkt die Politik dem Status quo hinterher. Die privaten Anbieter, die immerhin 60 Prozent der Pflegeunternehmen im Freistaat stellen, haben 2019 mit der Einführung verbindlicher Arbeitsvertragsrichtlinien bereits dafür gesorgt, dass Pflegeleistungen fair und einheitlich vergütet werden. Einer weiteren Regulierung durch die Politik bedarf es nicht. Was fehlt, ist das eindeutige Bekenntnis, wer die steigenden Pflegekosten bezahlt, gerade gegenüber den Pflegebedürftigen, aber auch gegenüber dem Sozialhilfeträger.“
Autor: pk / © EU-Schwerbehinderung