Einigung der Ampelfraktionen zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz
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Die Einigung der Ampelfraktionen zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz klingt wie eine Einigkeit der Ampel-Koalition, die zunehmend zur Rarität wird. Das am Freitag zur Abstimmung stehende Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, steht in Kritik, nicht nur weil das parlamentarische Verfahren sich verkürzt hat, indem auf die erste Lesung im Parlament verzichtet wird, sondern weil sich viele betroffene immer noch nicht ausreichend unterstützt sehen.
Kostenexplosionen die sich in den letzten Monaten, gerade im Bereich der Pflege, sei es den Pflegediensten oder bei Pflegeeinrichtungen, werden damit nicht kompensiert. 80 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen werden im häuslichen Umfeld gepflegt. Meist durch Angehörige und oft unterstützend durch Pflegedienste. Die Gründe sind dabei vielfältig. Doch meist ist es das häusliche Umfeld, dass den pflegebedürftigen Menschen die einzige Möglichkeit der Teilhabe an der Gesellschaft bietet, denn viele Pflegeeinrichtungen sind bereits heute personell so überlastet, dass die Pflege in dem notwendigen Umfang, insbesondere auch der notwendigen inklusiven Betreuung, nicht mehr möglich ist. Kritiken die auch am Protesttag "Walk of Care" deutlich wurden.
Wenig bekannt sind noch ganz andere Herausforderungen und deren Folgen. Wer zu Hause gepflegt wird, ist verpflichtet, Beratungstermine stattfinden zu lassen. Normalerweise halbjährlich, ab Pflegegrad 4, sogar vierteljährig. Doch der Fachkräftemangel und die Abwanderung entsprechender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Pflegebereich, machen sich auch hier bemerkbar, indem es immer schwieriger wird noch fristgerecht, Termine für einen Beratungseinsatz zu erhalten. Werden diese Beratungseinsätze aber nicht fristgerecht durchgeführt, droht die Kürzung des Pflegegeldes. Antworten aus der Politik, wie den Risiken durch den zunehmenden Fachkräftemangel und deren Folgen entgegengewirkt werden soll, gibt es von verantwortlichen Stellen bisher nicht, denn entsprechende Anfragen bleiben bis heute unbeantwortet.
Neben der Dynamisierung von Pflege- und Sachleistungen sieht das Gesetz vor, dass bereits ab 1. Juli 2023 der Pflegebeitrag um 0,35 Punkte auf 3,4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens angehoben werden soll. Für Kinderlose soll der Beitragszuschlag von jetzt 0,35 auf 0,6 Beitragspunkte steigen.
Das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen sollen zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben werden. Eine Anhebung die ebenfalls in Kritik steht, da diese nicht einmal die Kosten durch die Inflation kompensiert, wie Kritikerinnen und Kritiker immer wieder angemerkt haben.
Zur Einigung der Ampelfraktionen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) erklärt Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird zu Hause durch Angehörige gepflegt. Es ist uns wichtig, diesen Einsatz wertzuschätzen, den Familien gute Bedingungen und mehr Unterstützung im Alltag zu bieten.
Das Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz enthält dafür wichtige Bausteine. Wichtige Leistungen wie das Pflegegeld, aber auch Zuschüsse zum ambulanten Pflegedienst oder zu den Eigenanteilen im Pflegeheim werden in den nächsten Jahren endlich schrittweise angehoben.
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen konnten wir außerdem erreichen, dass mit dem Entlastungsbudget Pflegebedürftige ab dem 01.07.2025 Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibel kombinieren können und so auch die pflegenden Angehörigen Leistungen im Umfang von 3.539 Euro unbürokratisch nutzen können, damit sie eine Auszeit nehmen können und währenddessen die Pflege sichergestellt ist. Für Eltern von pflegebedürftigen Kindern mit Pflegegrad 4 oder 5 steht dieses Entlastungsbudget schon ab dem 01. Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis zum Juli 2025 auch auf 3.539 Euro an.
Außerdem werden die Modellvorhaben zur Förderung von Unterstützungsmaßnahmen für Pflege im Quartier wieder in das Gesetz aufgenommen, ebenso wie die Verlängerung der Fördermaßnahmen für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, insbesondere für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das war uns wichtig, um mehr Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort und für Pflegekräfte zu haben.
Es ist völlig klar, dass diese Reform nicht alle Baustellen in der Pflege abdeckt. Im Koalitionsvertrag sind noch zahlreiche Maßnahmen zur Stabilisierung der Pflegeversicherung vereinbart, außerdem weitere Punkte wie die Stärkung der Kommunen in der Pflege. Dafür werden wir uns weiter stark machen.“
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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