Bundestag stimmt Pflegeentlastungsgesetz zu
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Der Bundestag hat heute am Freitag, dem 26 Mai 2023 den Gesetzentwurf der Bundesregierung dem Pflegeentlastungsgesetz zugestimmt. In einer Namentlichen Abstimmung stimmten von 654 Abgeordneten, 377 mit Ja, 275 mit Nein und 2 haben sich enthalten. Drucksache: (20/6544).
Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) machte in seiner Rede darauf aufmerksam, dass es keine technische Lösung gibt, keinen Roboter, der die Zuwendung, die Nächsten Liebe, Fürsorge eines Menschen ersetzen kann. Dieses müssen wir uns immer vor Augen führen, betonte Lauterbach und erhielt Applaus im Plenum. In der Pflegeversicherung gibt es keine Reserve mehr für Effizienz, und wir können uns glücklich schätzen, dass in Deutschland ein großer Teil der Pflege durch Angehörige erbracht wird. Lauterbach bedankte sich bei allen und sagte: "Ohne ihre Arbeit könnten wir alle unsere Arbeit nicht tun." Dafür erhielt er erneut Applaus.
Wir haben also eine Pflegeversicherung, auf die andere Länder verzichten müssen. Die Art und Weise, wie in Deutschland die Pflege stattfindet, ist im Vergleich zu dem, was leider in anderen Ländern beobachtet werden kann, großartig, und das dürfen wir nicht kleinreden. Es ist eine großartige menschliche Leistung und die Perle unseres Sozialstaates, so Lauterbach. Zudem haben wir die Pflege nicht kaputtgespart. Im Jahr 2017 haben wir jährlich 35 Milliarden Euro ausgegeben, und jetzt sind es bereits 60 Milliarden Euro. Nach dieser Reform werden es pro Jahr 67 Milliarden Euro sein. Alle 8 Jahre verdoppeln wir also die Ausgaben in der Pflege. Dies gibt es in keinem anderen Bereich unseres Sozialstaates, betonte Lauterbach.
Bei der Pflegereform haben wir für pflegende Angehörige, die den größten Teil der Pflege leisten, eine deutliche Verbesserung mit einem Entlastungsbudget erreicht, so Lauterbach. Zudem gibt es eine klare Entlastung in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Das Gesetz ist durch die parlamentarischen Beratungen deutlich verbessert worden, betonte der Minister. Wir haben es auch geschafft, dass bereits ab nächstem Jahr im Januar die Entlastung für die Pflegenden von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 25 Jahren gilt, so Lauterbach. Dies war eine Leistung der Pflegebeauftragten Claudi Moll, die auf dieses Defizit hingewiesen hatte, sagte Lauterbach. Außerdem entlasten wir die stationäre Pflege. "Ich weiß, dass dieses Gesetz kein perfektes Gesetz ist, und wir werden weiter vorangehen. In einem Jahr werden wir die Finanzierungsbasis der Pflegeversicherung verbreitern, darauf haben wir uns in der Ampelregierung geeinigt", so Lauterbach. "Beachten Sie, was wir geschaffen haben. Beachten Sie, wie wir die pflegenden Angehörigen entlasten, wie wir diejenigen in der stationären Pflege entlasten, wie wir die Zuschüsse erneut erhöhen. Aus meiner Sicht ist dies ein gutes Handwerkszeug. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Gesetz", so Lauterbach.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sieht zum 1. Juli 2023 eine Anhebung des Pflegebeitrags um 0,35 Punkte auf 3,4 Prozent vor. Dieses soll Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Dabei liegt der Arbeitgeberanteil bei 1,7 Prozent. Die Bundesregierung soll außerdem dazu ermächtigt werden, den Beitragssatz künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, falls auf einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss.
Der Pflegebeitragssatz wird ebenfalls zum 1. Juli 2023 nach der Zahl der Kinder weiter ausdifferenziert. Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll von derzeit 0,35 auf 0,6 Beitragssatzpunkte steigen. Zudem gelte künftig für Mitglieder ohne Kinder ein Pflegebeitragssatz in Höhe von vier Prozent. Bei einem Kind sinkt der Beitragssatz auf 3,4 Prozent. Ab zwei Kindern wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr des Kindes um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Bei Familien mit fünf oder mehr Kindern liegt der Beitrag künftig bei 2,4 Prozent.
In der häuslichen und stationären Pflege werden die finanziellen Belastungen begrenzt. zum 1. Januar 2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen um fünf Prozent angehoben.
Zum Jahresbeginn2025 und 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft und in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Es könne Angehörige das Pflegeunterstützungsgeld künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch nehmen und nicht nur einmalig.
Gestaffelt angehoben werden mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Der Zuschlag soll umso höher seien, Je länger die Verweildauer im Heim. Bei einer Verweildauer bis zu einem Jahr werden die Zuschläge von 5 auf 15 Prozent erhöht, bei einer Verweildauer zwischen einem und zwei Jahren von 25 auf 30 Prozent, bei einer Verweildauer zwischen zwei und drei Jahren von 45 auf 50 Prozent und bei einer Verweildauer von mehr als drei Jahren von 70 auf 75 Prozent.
Neu strukturiert und systematisiert werden sollen die Regelungen beim Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach Paragraf 18 SGB XI.
Die Reform soll auch zu besseren Arbeitsbedingungen beitragen. In der stationären Pflege soll die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt werden. Zudem ist ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege vorgesehen. Es soll das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen im Volumen von insgesamt rund 300 Millionen Euro ausgeweitet und bis Ende des Jahrzehnts verlängert werden.
Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD erklärte:
Mit dem heute im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) wird die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert. Wir setzen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Und wir bringen wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Beschäftigte in der Pflege auf den Weg.
„Das heute verabschiedete Gesetz ist ein wichtiges: Denn wir stabilisieren die Pflegeversicherung durch eine moderate Beitragserhöhung. Damit reagieren wir auf die demographische Entwicklung und das finanzielle Defizit in Folge der Corona-Pandemie. Außerdem setzen wir den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts um, indem Familien mit mehreren Kindern zukünftig weniger Beiträge zahlen und somit ihre Erziehungsleistung besser anerkannt wird.
Gleichzeitig sorgen wir für deutliche Verbesserungen für diejenigen, die zuhause gepflegt werden. Ab 2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen um jeweils fünf Prozent steigen. Zusätzlich erhöhen wir 2025 und 2028 alle Leistungen der Pflegeversicherung, was insbesondere auch der häuslichen Pflege zugutekommt und steigenden Kosten Rechnung trägt.
Vor allem pflegende Angehörige brauchen dringend mehr Entlastung. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig häufiger in Anspruch nehmen. Ab Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Jahresbudget gebündelt. Das macht es einfacher, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und ermöglicht den pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität. Für Eltern schwerbehinderter Kinder unter 25 Jahren kommt diese Entlastung bereits Anfang nächsten Jahres. Dafür haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion eingesetzt, denn diese Familien sind besonders belastet. Die Eltern können nun den vollen Jahresbetrag flexibel und kurzfristig für die Betreuung ihrer Kinder einsetzen, wenn sie mal verhindert sind.
Als SPD-Bundestagsfraktion ist es uns auch besonders wichtig, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Pflege weiter zu verbessern. Durch mehr Geld für technische Anschaffungen und digitale Anwendungen erleichtern wir den Arbeitsalltag. Außerdem fördern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schaffen die Voraussetzungen dafür, Springerpools und vergleichbare flexible Ausfallkonzepte zu etablieren. So kann unnötige Leiharbeit zukünftig eingeschränkt werden.“