VdK fordert höhere Beitragsbemessungsgrenze in Kranken- und Pflegeversicherung
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Die Bundesregierung plant, die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Rentenversicherung zum Anfang nächsten Jahres vergleichsweise stark anzuheben. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll demnach von bisher 5175 auf 5512,50 Euro steigen. Die Anpassung erfolgt auf der Grundlage der guten Lohnentwicklungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigte einen Bericht der Bild-Zeitung.
Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Die angekündigte Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist eine faire Anpassung, geht aber noch nicht weit genug. So werden Gutverdienende stärker und damit gerechter an der Finanzierung der Sozialversicherungen beteiligt. Die Bundesregierung sollte allerdings noch mehr Mut zeigen: Der Sozialverband VdK fordert eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf die Werte der Rentenversicherung. Dies hätte nach der geplanten Anhebung eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für alle Sozialversicherungen von 8050 Euro zur Folge.
Noch gerechter wäre es, würden alle Einkommensarten zur Finanzierung herangezogen. Für den VdK ist es unverständlich, dass Einkommen aus Vermietungen und Vermögen bisher nicht berücksichtigt werden. Dies benachteiligt den arbeitenden Teil der Bevölkerung und bevorteilt Reiche und Superreiche. Diese Gruppe leistet noch nicht ihren gerechten Anteil an der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung.
So lange Spitzeneinkommen sowie Einkommen aus Vermögen und Vermietung bei der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung nicht herangezogen werden, können wir nicht akzeptieren, wenn die durchschnittlichen Beitragssätze für alle erhöht werden.“