Rund 39.000 Leiharbeitnehmer in Pflegeberufen
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Im März 2024 waren rund 39.000 Leiharbeitnehmer in Pflegeberufen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren zehn Prozent weniger als ein Jahr zuvor, heißt es mit Verweis auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit in der Antwort (20/13759) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13546) der Unionsfraktion.
In der Antwort heißt es:
Arbeitnehmerüberlassungsmodelle sind auch in der Pflege und in der Versorgung im Krankenhaus von Bedeutung. Jedoch ist der Einsatz dieser Arbeitnehmer mit Vor- und Nachteilen verbunden, die für die Arbeitnehmer selbst, die Überlassungsagentur, die Stammbelegschaft in der Pflege bzw. im Krankenhaus und den Arbeitgeber bzw. Kostenträger unterschiedlich ausfallen können. Differenzierte und aktuelle Zahlen zur konkreten Situation sind kaum vorhanden. Zum Teil bieten Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder sekundäre Quellen Anhaltspunkte.
Die Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege könne einen Beitrag dazu leisten, kurzfristig und flexibel auf Belastungsspitzen zu reagieren. Allerdings führe nach Einschätzung der Konzertierten Aktion Pflege die Nutzung der Arbeitnehmerüberlassung zu Belastungen für die Stammbelegschaften, die beispielsweise verstärkt Wochenend- und Nachtdienste übernehmen müssten.
Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:
Auch verlören Leiharbeitnehmer die dauerhafte Einbindung in ein Pflegeteam und die Möglichkeit, zu den Pflegebedürftigen eine langfristige Bindung aufzubauen. Deshalb könne die Arbeitnehmerüberlassung nur ein ergänzendes Instrument sein. Vor allem müsse es darum gehen, die Arbeitsbedingungen für die Stammbelegschaft zu verbessern und die Attraktivität des Pflegberufes zu steigern, heißt es in der Antwort weiter.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag