Mehr Geld für Pflegehilfsmittel in der Corona-Krise
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In der Corona-Krise werden die Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel zu erhöhten Preisen angeboten und oft sind die Hilfsmittel nur schwer lieferbar.
Wenn ein Angehöriger einen Pflegebedürftigen Menschen zu Hause pflegt und dieser einen anerkannten Pflegegrad von mindestens 1 hat, so hat der Pflegebedürftige bzw. der Pflegende einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel in Höhe von maximal 40 Euro pro Monat.
Die Einkaufspreise haben sich jedoch für die Produkte erhöht, durch den gesteigerten Bedarf in der Corona-Krise, somit sei die Versorgung der Pflegebedürftigen gefährdet. Die SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung ist am 5. Mai in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass die monatliche Pauschale von bisher 40 Euro auf 60 Euro angehoben wird. In der Corona-Krise können damit etwa Desinfektionsmittel, der Mund-Nasen-Schutz sowie Einmalhandschuhe besorgt werden.
Unter der Produktgruppe 54 finden sie die Pflegehilfsmittel.
Die Regelung gelte vorerst bis zum 30. September 2020, wenn nicht zuvor die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgehoben wurde. So sieht die Verordnung vor das die Pflegehilfsmittel rückwirkend ab dem 1. April 2020 abweichend von § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB XI bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 60 Euro brutto (bisher 40 Euro brutto) abgerechnet werden können.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung