Karlsruhe hat Verfassungsbeschwerden gegen Bundesnotbremse zurückgewiesen
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesnotbremse, die von April bis Juni die Grundlage war für harte Corona-Maßnahmen zurückgewiesen. So sei die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen seien „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar“ gewesen, hieß dabei zur Begründung.
Demnach war sie insbesondere trotzt des Eingriffsgewichts „verhältnismäßig“. So seien die Beschränkungen als Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers zu betrachten. In seiner Gesamtheit habe diese dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als „überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen“ gedient, so die Richter. Auch wurden Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Schulschließungen richteten, zurückgewiesen.
Dieses seien auch „nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage“ zulässig gewesen, teilte das Verfassungsgericht mit. Ende April war die Bundesnotbremse in Kraft getreten. Dabei sollte sie für bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sorgen. So waren bis auf die Homeoffice-Regelung dabei alle Corona-Maßnahmen abhängig von der Inzidenz.
Hierbei waren besonders umstritten die jetzt vom Verfassungsgericht geprüften Maßnahmen. Es gingen gegen die Vorschriften zahlreiche Klagen und Eilanträge in Karlsruhe ein. Jedoch hatte das Verfassungsgerichteine Entscheidung im Eilverfahren abgelehnt und die Maßnahmen vorerst erlaubt. Es wird nun mit Spannung erwartet wie die Politik auf die jüngsten Urteile aus Karlsruhe reagieren wird.
Eine Telefonkonferenz der Länderchefs mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem künftigen Kanzler Olaf Scholz (SPD) ist heute für 13 Uhr angesetzt. Dabei soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch eine Rolle spielen.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung