Kritik am Pflegebonus - Viele Pflegende wurden nicht berücksichtigt
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Erst gestern hat der Deutsche Bundestag den Pflegebonus verabschiedet, jedoch kommt aus der Ampelkoalition auch Kritik. "In der Corona-Pandemie standen und stehen die Beschäftigten des Gesundheitswesens und in der Pflege unter einer großen Belastung. Für die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Krankenhäuser und insbesondere der Intensivstationen gebührt allen Beschäftigten unser aller Dank. Auch die Beschäftigten in den Altenpflegeeinrichtungen
Beeck konkretisiert: "Dennoch bleiben in dem aktuellen Gesetz andere Beschäftigtengruppen unberücksichtigt, die auch einen großen Anteil an der Bewältigung der Pandemie getragen hatten und haben. Gerade die Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX haben von Beginn der Pandemie an mit enormen Einsatz und Kraftanstrengungen die Bewohnerinnen und Bewohner der besonderen Wohnformen schützen müssen und zugleich die Tagesstruktur möglichst umfänglich erhalten. Gerade die Tagesstruktur ist für viele seelisch und psychisch Erkrankte sowie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen eines der wichtigsten Elemente. Die in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe Beschäftigten haben durch die spezifischen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. dort betreuter Kinder, Jugendlicher und Erwachsenen in der Pandemie vielfach über ihre eigenen physischen und psychischen Grenzen hinausgehende Arbeit geleistet. Die notwendige Verkleinerung der betreuten Gruppen, die schwer erklärbaren Abstandsregelungen, die Testungen, die viele Sonderdienste und auch die Trennung und fehlenden Besuchsmöglichkeiten der Familien gerade bei psychisch und seelisch kranken Kindern mussten aufgefangen werden.
Jens Beeck ist "aus diesen Gründen davon überzeugt, dass auch den Beschäftigten in der Eingliederungshilfe eine finanzielle Anerkennung zusteht. Eine bundesgesetzliche Regelung wäre über die bestehenden Schnittstellen zwischen dem SGB IX und SGB XI in meinen Augen möglich gewesen. "
Ein ganz großer Bereich der pflegenden wurde von der Bundesregierung komplett ausgeschlossen, nämlich die pflegenden Angehörigen oder die Menschen, die eine pflegebedürftige Person privat häuslich pflegen. Dabei wäre die Ermittlung dieses Personenkreises relativ einfach gewesen, da dieser Personenkreis meist bei den Krankenkassen bekannt ist. Es sind aber genau die Personen, die häuslich pflegen, die gerade eine Unterstützung benötigt hätten, denn diese Menschen haben oft keine Zeit beruflich noch aktiv zu sein und müssen sich voll auf die pflegebedürftige Person konzentrieren.
Selbst viele Minijobs, als mögliche zusätzliche Einkommensquelle, standen in Pandemiezeiten als Einkommensverbesserung nicht zur Verfügung und zwang viele pflegende Angehörige dazu, am Existenzminimum zu leben.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung