Bundesregierung verlängert den Zugang zum Kurzarbeitergeld
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Der Bundestag hat heute am Donnerstag, dem 29 September 2022 den den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld zugestimmt. Drucksache: (20/3494)
Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte im Bundestag in seiner Rede betont das Putin den Krieg nicht gewinnen darf, weder noch in der Ukraine noch bei dem Versuch Gas, als Waffe um unsere Wesentlichen Gesellschaften Wirtschaftlich und sozial zu destabilisieren. „Wir werden uns nicht spalten lassen,“ so Heil. Die Bundesregierung habe sich fünf Dinge vorgenommen, um Deutschland in dieser Wirtschaftlichen und sozial herausfordernden Zeit gut und sicher durch diese Zeit zu führen, sagte Heil. Ersten die Sicherung der Versorgungssicherheit.
Das wir dafür sorgen das wir genug Gas haben, um durch den Winter zu kommen. So dass wir nicht in der Gasnotlage kommen. Zweitens durch eingriffe in den Markt. In den Strom- und Gasmarkt mit den heute beschlossenen Maßnahmen, mit dem Abwehrschirm gegen diesen Angriffskrieg, was die Wirtschaftlichen Folgen betrifft, werde man dafür sorgen. Das für die Wirtschaft und Verbraucher, Gas und Strompreise in einen erträglichen maßgehalten werde, so Heil. Drittens werde mit dem Entlastungspaket für gezielte Entlastungen gesorgt. Viertens wurde auch heute beschlossen das Wirtschaftshilfen ausgeweitet werden für Kleine und Mittlere Unternehmen. Fünftens werde der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert, um Sicherheit zu geben den Unternehmen und Beschäftigten. „Kurzarbeit hatte dafür gesorgt, dass wir in der Corona-Pandemie Millionen von Arbeitsplätzen sichern konnten,“ sagte Heil. So gelte es „in Krisen Zeiten Brücken zu bauen, um Sicherheit zu schaffen,“ betonte Heil.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Die Bundesregierung möchte den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Mitte nächsten Jahres weiter über Verordnungsermächtigungen verlängern können. Dabei war der vereinfachte Zugang im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen und zuletzt über Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehrfach verlängert worden. Dabei soll das Gesetz der Bundesregierung es ermöglichen, auch über den 30. September 2022 hinaus die Möglichkeit zu haben, Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld durch Verordnung zu erlassen.
Der Grund für die Verlängerungen des Kurzarbeitergeldes sind Unsicherheiten in der Gasversorgung und der Corona-Lage. Das Kurzarbeitergeld soll bis zum Jahresende verlängert werden.
„Auch im Hinblick auf die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Paragraf 11a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sollte eine solche Möglichkeit bestehen, um in allen Branchen den Unternehmen in diesem schwierigen Umfeld weiterhin eine Unterstützung bei der Nutzung von Kurzarbeit ermöglichen zu können, damit Entlassungen sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst vermieden werden“, heißt es in der Drucksache.
Es sollen die Verordnungsermächtigungen ausgeweitet werden, um für die Bundesagentur für Arbeit Vereinfachungen bei den Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes zu ermöglichen (Möglichkeit des Verzichts auf den Einsatz von Arbeitszeitguthaben und Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit sowie Möglichkeit für die Betriebe, die Anzeige von Kurzarbeit auch im Folgemonat noch vornehmen zu können), schreiben die Abgeordneten.
Zudem wird für die pandemiebedingte Möglichkeit des anrechnungsfreien Hinzuverdiensts durch Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit eine bis zum 30. Juni 2023 befristete Verordnungsermächtigung geschaffen.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung
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