Bundestag stimmt Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme zu
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Der Bundestag hat heute am Freitag dem 30 September 2022 den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz zugestimmt. Drucksache: (20/3530)
Der Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) machte in seiner Rede darauf aufmerksam das Deutschland sich in einem Energiekrieg befinde. So werde Gas zu einer Waffe gemacht und gegen uns eingesetzt, gegen unsere Wirtschaft, gegen die Menschen in diesem Land. Wir senden das klare Signal an Putin das er mit seiner Absicht scheitert werde.
„Wir setzen unsere Wirtschaftliche Stärke ein, um die Menschen in diesem Land und unsere Wirtschaft zu schützen. Das zu bewahren, was Menschen sich über Jahrzehnte aufgebaut haben. Das in unsere Land soziale Sicherheit und Wirtschaftliche Stärke ausmacht, so Lindner. Die Senkung auf die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme füge sich in ein Maßnahmepaket, was die Bundesregierung in der vergangenen Wochen präseziert hat, sagte Lindner. So unternehme man alles, um die Gaspreise zu reduzieren, etwa würde der Bundeskanzler im Ausland langfristige günstige Lieferquellen erschließen.
Auch würde im Winter die Gasspeicher genutzt werden, um Marktsignale zu senden, indem auch wieder ausgespeichert wird. „Der Gaspreis muss insgesamt runter, doch er wird immer noch hoch bleiben das er für die Menschen und die Wirtschaft eine Belastung darstellt,“ so Linder. Aus diesem Grunde leiste der Staat seinen Anteil das er seine Steuerlast auf diesem Gaspreis reduziert,“ betonte Lindner. Es gehe jetzt darum mit den Menschen in diesem Land solidarisch zu sein und die Wirtschaftliche Stärke zu mobilisieren, um sie für die Zukunft zu erhalten, sage Lindner.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Der Entwurf der Ampelkoalition sieht vor, die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas zeitlich befristet von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent zu senken. So entspricht der Zeitraum der Absenkung der Umsatzsteuer vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 dem Zeitraum, in dem auch die Gasbeschaffungsumlage erhoben wird, heißt es im Gesetzentwurf.
Damit den Kunden keine zusätzlichen Belastungen aus der obligatorischen Erhebung der Umsatzsteuer auf die Gasbeschaffungsumlage entstehen, soll die Umsatzsteuer auf den Gasbezug insgesamt gesenkt werden, heißt es weiter. So seien die steigenden Energiepreise bereits jetzt eine große Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger. Zudem könnten die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdgas zu machen, diese Entwicklung verstärken. Auch die Umlage zur Finanzierung der Ersatzbeschaffungskosten der von ausbleibenden russischen Lieferungen betroffenen Gasimporteure werde weitere Preisanstiege nach sich ziehen, heißt es im Entwurf.
Dabei erwartet die Koalition von den Unternehmen, dass sie die Senkung der Umsatzsteuer in vollem Umfang an die Verbraucher weitergegeben werden. So werden die Mindereinnahmen durch die Umsatzsteuersenkung bis 2024 auf insgesamt 11,265 Milliarden Euro veranschlagt.
Änderungen im Ausschuss
Am Mittwoch hatte der Finanzausschuss den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf am Mittwoch, 28. September, zugestimmt. Es wurde mit dem den Änderungsanträgen zuvor noch die Steuerfreiheit für Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der Belastungen durch die Inflation in Höhe von 3.000 Euro bis Ende 2024 eingefügt. Zudem stimmten in einer am Nachmittag desselben Tages der Ausschuss einer weiteren Änderung zu: So werde die ab 1. Oktober vorgesehene Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen auch für Fernwärme gelten.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung
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