Bedarfe von geflüchteten Menschen mit Behinderungen berücksichtigen
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Gemeinsam weisen der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB), vier Landesbehindertenbeauftragte sowie zahlreiche Wohlfahrtsverbände und Fachverbände für Menschen mit Behinderungen in einem gemeinsamen Appell darauf hin, dass grundlegende Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt werden. Besonders eine Identifizierung ihrer Unterstützungsbedarfe findet bei Ankunft nicht statt.
Je nach Herkunftsland gelten unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine bekommen, da sie kein Asylverfahren durchlaufen müssen, Zugang zu Grundsicherungs- und Sozialleistungen sowie zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine bedeutet dies eine große Erleichterung.
Pfarrer Frank Stefan, Vorstandsvorsitzender des BeB: „Aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit Behinderung haben durch den Krieg alles verloren. Es kann nicht sein, dass in unserem Land ein Kind mit Behinderung nicht gesund gehen kann, weil von der Krankenkasse keine orthopädischen Schuhe bewilligt werden. Es gibt große Hürden, die abgebaut werden müssen.”