Immer mehr Pflegebedürftige sind auf Sozialleistungen angewiesen
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Weit über 80 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen befinden sich aber in häuslicher Pflege, wo sie von Angehörigen oder nahstehenden Menschen gepflegt werden. Davon wiederum werden 50% ergänzend oder voll, durch einer der 15.376 bestehenden Pflegedienste in Deutschland (Quelle Statista) gepflegt. Etwa 20 Prozent sind in einem der 16.115 bestehenden Pflegeheime untergebracht.
Die Kosten tragen die pflegebedürftigen Menschen und müssen aus dem Pflegegeld und dem Renteneinkommen, finanziert werden. Reichen diese Einnahmen nicht, kann ein pflegebedürftiger Mensch ergänzende Leistungen zur Pflege, beim Sozialamt beantragen. In der Regel übernimmt das Sozialamt dann einen Teil der Kosten. Wie viel dieses ist, hängt häufig von der finanziellen und der Wohnsituation ab.
Für Pflegeheim-Bewohnerinnen und -Bewohner steigen die Zuzahlungen weiter an. So lagen sie zu Beginn dieses Jahres mit 2.179 Euro im Bundesdurchschnitt um 111 Euro höher als Anfang 2021, wie der Verband der Ersatzkassen (vdek) mitteilte. "Schon jetzt ist jeder dritte Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen. Geht das so weiter, wird das Pflegeheim zum ArmenhausVDK-Präsidentin wies schon einmal auf diese Situation hin, wie unser Beitrag vom 21.Januar 2023 zeigt. Einfach hier klicken zum lesen des Beitrags., in dem nur noch Sozialhilfeempfänger leben. Die Politik – und damit meine ich Bund und Länder – muss endlich handeln und vor allem diejenigen mit wenig Vermögen und geringen Renten von Pflegeheimkosten entlaste," so die Vdk-Präsidentin Verena Bentele.
Zudem seien in NRW mindestens 80.000 Menschen auf staatliche Unterstützung angewiesen, weil sie im Heim oder zu Hause gepflegt werden und die Kosten nicht länger alleine stemmen können. „2023 hat für viele Betroffene zusätzliche Belastungen gebracht. Mit Blick auf die anhaltende Inflation und Energiekrise werden daher wohl noch mehr Hilfe beim Sozialamt beantragen müssen“, befürchtet der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen, Horst Vöge. „Preissteigerungen für die stationäre Unterbringung oder ambulante Dienste können nur noch von wenigen Pflegebedürftigen und ihren Familien aus eigener Kraft finanziert werden.“ Bereits 2021 wurden laut Statistischem Landesamt über eine Milliarde Euro für Leistungen nach dem 7. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuchs aufgewendet.
„Das entspricht einer Zunahme von 14,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr“, so Horst Vöge. „Insbesondere die Zahl der Personen, die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bezogen haben, hat sich gegenüber 2020 um 3,5 Prozent auf rund 11.000 erhöht.“ Infolgedessen müssen nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Städte und Gemeinden hierzulande immer mehr für die Pflege ausgeben. „Weil das letztlich auf die Steuerzahlerinnen und -zahler zurückfällt, machen wir uns als Sozialverband VdK weiterhin nachhaltig für eine Deckelung der Eigenanteile und die Einführung einer Pflegevollversicherung stark“, bekräftigt der NRW-Vorsitzende, der zugleich als Vizepräsident auf Bundesebene aktiv ist. „Wir hoffen aber auch, dass die Kommunen und Länder aufgrund der ausufernden Pflegesozialleistungen gemeinsam Druck auf den Bundesgesetzgeber ausüben.“
Die Pflegdienste sind dabei ebenfalls von den steigenden Preisen, nicht nur durch steigende Löhne, sondern auch Kosten durch Energie, betroffen. Am Ende werden die Kosten ebenfalls von den pflegebedürftigen Menschen getragen werden müssen.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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