Berliner Umweltsenatorin prüft Aufweichen der Solarpflicht
- Lesezeit: 3 Minuten
Berlins neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner (CDU), stellt das Solargesetz teilweise in Frage. Bei Neubauten unterstütze sie die Pflicht, Solaranlangen auf den Dächern zu installieren, sagte Schreiner im Interview mit dem rbb. Sie wolle aber klären, ob bei umfangreichen Dachsanierungen von Bestandsbauten die Installation von Photovoltaik verpflichtend vorgeschrieben sein müsse. Das ist bisher der Fall.
Eigentümer älterer Häuser könnten möglicherweise abgeschreckt werden, Dachsanierungen vorzunehmen, weil sie dann auch Solaranlagen installieren müssen, so die CDU-Politikerin. "Da muss man sich schon angucken - auch in der Praxis - wo sind da Fehlsteuerungen."
Schreiner betonte, dass die Berliner Regelungen für Solardächer noch recht "frisch" seien. Das Berliner Solargesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Das Gesetz war noch von der rot-grün-roten Koalition beschlossen worden. Es sieht vor, dass bei Neubauten mindestens 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaikanlagen genutzt werden muss.
Die Regelung gilt auch für Bestandsbauten. Hier wird die Solardachpflicht ausgelöst, sobald umfangreichere Sanierungsarbeiten am Dach ausgeführt werden. Ausnahmen von der Solarpflicht gibt es unter anderem aus Denkmalschutzgründen, wenn Dachflächen nach Norden ausgerichtet sind oder wenn es im Einzelfall zu besonderen Härten kommen würde.
Umwelt- und Klimaschutzsenatorin Schreiner bekräftigte das Ziel der schwarz-roten Koalition, Berlin schon vor 2045 zur klimaneutralen Stadt zu machen. "Ich bin nicht angetreten, um die Sachen, die die Vorgängerregierung gemacht hat, alle zurückzudrehen", sagte sie.