Bundestag hat über das Pflegestudiumstärkungsgesetz beraten
- Lesezeit: 5 Minuten
Am Freitag, dem 21. September 2023, hat der Bundestag erstmals über den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes "zur Förderung der hochschulischen Pflegeausbildung, zur Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse und zur Anpassung weiterer gesetzlicher Bestimmungen" beraten. Mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigen die Koalitionsfraktionen, angehenden Pflege-Studenten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung entsprechend ihrer beruflichen Ausbildung zukommen zu lassen, wie es von der Bundesregierung angestrebt wird. Drucksache: (20/8105) Der Entwurf und der Antrag wurden an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
Kordula Schulz-Asche von den Grünen betonte die dramatische Entwicklung des Fachkräftemangels in den Bereichen Gesundheit und Pflege. Sie wies darauf hin, dass in unserer alternden Gesellschaft immer mehr Menschen auf medizinische oder pflegerische Unterstützung angewiesen sein werden. Es sei unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Unterstützung auch in Zukunft gewährleistet ist.
Sie sprach auch die Notwendigkeit an, den Pflegeberuf zu stärken, indem die sozialen, medizinischen und pflegerischen Kompetenzen der Pflegekräfte ausgebildet werden, damit sie eigenständig arbeiten können. Sie betonte die Notwendigkeit, die Ausbildung und die Praxis zu erweitern, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden und die Pflege aufzuwerten.
Schulz-Asche sprach auch das Bedürfnis der pflegebedürftigen Menschen an, trotz Krankheit oder erheblichem Unterstützungsbedarf ihr selbstbestimmtes Leben zu Hause führen zu können. Dies sei nur möglich, wenn wir Pflegekräfte mit einem komplexen Berufsbild haben. Sie betonte die Notwendigkeit eines individuell abgestimmten, anspruchsvollen Versorgungsmanagements im Team aller beteiligten Gesundheitsberufe.
Sie wies auf den dringenden Handlungsbedarf hin, da es 2300 Stunden unbezahlte Pflichtpraxiseinsätze gibt, was in keinem anderen Studienberuf der Fall sei. Sie betonte die Notwendigkeit dieses Gesetzentwurfs und erhielt Applaus im Plenum. Im Rahmen des dualen Studiums wird eine Vergütung während der gesamten Ausbildungszeit sichergestellt.
Die Unternehmen, die die Ausbildung durchführen, werden für ihre Praxiseinsätze finanziell unterstützt. Dies schafft die Voraussetzung für weitere Spezialisierungen in den Bereichen Pflegepädagogik, Pflegewissenschaften und Pflegemanagement. Es wird auch die Möglichkeit geschaffen, hochqualifizierte Fachkräfte auszubilden, die vor Ort medizinische Kenntnisse übertragen und umfassende Unterstützung für die Menschen vor Ort bieten können, so Schulz-Asche.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung hebt in ihrem Entwurf hervor, dass aufgrund der unzureichenden Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung das vorhandene Potenzial an Pflegestudierenden derzeit nicht vollständig ausgeschöpft werden kann. Sie verweist auf die niedrige Quote von Akademikern in der Pflegeausbildung in Deutschland und strebt langfristig an, den Anteil gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrats auf zehn Prozent zu erhöhen.
Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Pflegestudium zukünftig als duales Studium gestaltet werden. Das bedeutet, dass Studierende, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger des praktischen Teils der Ausbildung abschließen. Dieser Träger erhält dafür eine Finanzierung aus einem speziellen Ausgleichsfonds.
Pflegestudium als „attraktive Alternative“
Die Bundesregierung schreibt: „Damit wird sichergestellt, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberichtigung dazu bewegt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden. Eine moderne hochschulische Ausbildung in der Pflege mit einer gesicherten Finanzierungsgrundlage ist auch angesichts des akuten Fachkräftemangels in der Pflege ein wichtiger Baustein, damit sich mehr (junge) Menschen für einen Pflegeberuf entscheiden.“
Zudem plant die Bundesregierung, das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Dies soll unter anderem durch die Option ermöglicht werden, auf eine ausführliche Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten und stattdessen eine Kenntnisprüfung oder die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang durchzuführen. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass sowohl die Antragsteller als auch die zuständigen Behörden der Länder durch diese Maßnahme gleichermaßen entlastet werden.