VdK: Selbstbestimmung bei Intensivpflege wahren (IPReG)
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Der Gesetzentwurf zum Intensiv- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG) wird morgen nicht – wie ursprünglich geplant – im Bundeskabinett diskutiert. Nach massiven Protesten ist das Bundesgesundheitsministerium nun auch im zweiten Anlauf mit einem Gesetzentwurf zur Intensivpflege gescheitert. Dies kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:
„Wir haben damit das Schlimmste verhindert. Denn die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung steht auf dem Spiel. Bereits im Vorgänger-Gesetzentwurf – damals hieß er noch RISG – gab es ein Kernproblem, das mit dem zweiten Entwurf nicht gelöst wurde: Menschen, die auf Intensivpflege wie Beatmung angewiesen sind, soll verwehrt werden, selbst darüber entscheiden zu können, ob sie diese Leistung zu Hause oder in einer Einrichtung in Anspruch nehmen. Sie sollen nur noch dann intensivpflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden oder bei ihren Familien erhalten, wenn die Krankenkasse dies nach einer Begutachtung des Medizinischen Dienstes positiv entscheidet. Patienten wären so abhängig von der Bewertung der Krankenkasse. Sie könnten nicht mehr selbst entscheiden, wo sie leben wollen.
Wie wir wissen, haben die Krankenkassen im Rahmen der intensivpflegerischen Versorgung ein hohes fiskalisches Interesse an der kostengünstigeren Versorgung im stationären Bereich. Es darf niemand per Gesetz dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen. Das wird der VdK nicht zulassen. Deshalb muss der Gesetzentwurf überarbeitet werden. Diesen Prozess werden wir weiter kritisch begleiten.“ Mit einem neuen Aufschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium ist Mitte Februar zu rechnen.
Hier geht es zur Erklärung verschiedener Verbände zum IPREG-Entwurf: 200121_Erklaerung Verbände_IPREG_2020.pdf
Autor: VDK Presse und Öffentlichkeitsarbeit / © EU-Schwerbehinderung