Bundesregierung plant grundlegende Novellierung des Postrechts
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Am Mittwoch, den 21 Februar, hat der Bundestag über eine umfassende Neufassung des Postrechts beraten. Der vorgelegte Gesetzentwurf mit dem Titel "zur Modernisierung des Postrechts" (20/10283, Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG) stand an diesem Tag auf der Tagesordnung des Bundestages. Der Entwurf wurde an die Ausschüsse des Wirtschaftsausschusses überwiesen.
Die Bundesregierung sieht eine dringende Notwendigkeit, den Postrechtsrahmen mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung des Postgesetzes zu modernisieren. Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Postsektor angesichts der heutigen Herausforderungen die geeigneten Instrumente besitzt. Die Neuerungen betreffen vor allem den Wandel der Bedeutung von Briefen, die veränderten Anforderungen an den postalischen Universaldienst und dessen Finanzierung, die Auswirkungen steigender Paketmengen und eines intensiven Wettbewerbs auf die Arbeitsbedingungen, den Einfluss wachsender Lieferverkehre auf Natur und Umwelt sowie die fortschreitende Digitalisierung im gesamten Postsektor.
Angesichts dieser umfassenden Veränderungen sind laut Regierung grundlegende Überarbeitungen aller postrechtlichen Vorgaben auf formaler und verordnungsrechtlicher Ebene erforderlich. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der sozial-ökologischen Ausrichtung des Postsektors.
Auch die Befugnisse der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde für den Postsektor sollen einer grundlegenden Überarbeitung und Ergänzung unterzogen werden. Verweise auf andere, mehrfach geänderte Gesetze, insbesondere das Telekommunikationsgesetz, haben zu rechtlichen Unsicherheiten geführt.
Das Gesetz strebt laut Bundesregierung an, auch zukünftig flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen zu gewährleisten, den fairen Wettbewerb zu fördern, angemessene Arbeitsbedingungen zu sichern und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu setzen. Erstmals werden konkrete sektorspezifische Vorgaben für sozial-ökologische Standards im modernen Postsektor festgelegt.
In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf bringt der Bundesrat zahlreiche Änderungsvorschläge ein, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsbedingungen. Dazu gehört unter anderem ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal im Kernbereich der Zustellung auf der "letzten Meile". Die Länderkammer spricht sich auch für eine Regelung aus, wonach Zustellungen von Zeitungen und Zeitschriften am Erscheinungstag erfolgen sollen. Es wird geprüft, wie sichergestellt werden kann, dass nicht täglich erscheinende Medien barrierefrei und unabhängig vom Wohnort allen Bevölkerungsteilen in angemessener Aktualität zugänglich sind.
In der Gegenäußerung verteidigt die Bundesregierung die geplanten Reformen des PostModG. Ihrer Meinung nach ist ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal in der Zustellung auf der "letzten Meile" nicht notwendig, da die vorgesehenen Maßnahmen im Entwurf des Postrechtsmodernisierungsgesetzes ausreichend wirksam sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Vorschlag zu erarbeiten, um sicherzustellen, dass Tageszeitungen regelmäßig am Erscheinungstag bei den Abonnenten eintreffen. Für wöchentlich erscheinende Presseerzeugnisse sei Tagesaktualität hingegen nicht in gleichem Maße von Bedeutung.