Inklusion in Ganztagsbildung: Schleswig-Holstein plant Rahmenkonzept bis Ende 2024
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Zum Jahresende 2024 wird das Bildungsministerium den Entwurf eines Rahmenkonzeptes zur Qualität des Ganztages und der Schule als Lern- und Lebensort vorlegen. Es werde auch die Punkte Qualität, Kooperation, Partizipation, Fachkräfte sowie Räume enthalten. Das kündigte Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien am 23. Februar 2024 in der Sitzung des schleswig-holsteinischen Landtages an, wie es in einer Pressemitteilung des Landesportal Schleswig-Holstein heißt.
„Die Beteiligung und der Austausch aller wesentlichen Akteure ist uns sehr wichtig. Wir nehmen uns dabei bewusst die Zeit, um alle Erkenntnisse und Impulse angemessen zu berücksichtigen. Dazu gehört neben den Regionalkonferenzen auch eine qualitative Sachstandserhebung, die derzeit von der Fachhochschule Kiel durchgeführt wird, und Austausch mit der AG Ganztag.“ In das Ganztagskonzept sollen auch Erfahrungen anderer Bundesländer einfließen, die sich bewährt hätten.
Das Land finanziert bereits jetzt Zuwendungen für die Personal- und Sachkosten, die dem Träger für das Ganztags- und Betreuungsangebots entstehen. Diese Zuwendungen können auch für die Kosten der Angebote von Kooperationspartnern geltend gemacht werden. Darüber hinaus erhält jede offene Ganztagsschule zwei Lehrerwochenstunden, um die Verbindung von Unterricht und unterrichtsergänzendem Angebot sicherzustellen. Ministerin Prien: „Im Zuge der schrittweisen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung wird das Land seine Förderung erheblich ausbauen. Dies betrifft nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die Betriebskosten.“
Derzeit werde ein Richtlinienentwurf erarbeitet, um die Investitionskosten so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. „Wir als Land halten unsere Zusage ein, zusätzlich zu den Bundesmitteln nicht nur die 30 Prozent Landesmittel, sondern darüber hinaus bis zu 52,5 Millionen Euro für die Investitionen in Ganztagsplätze an Grundschulen bereitzustellen.“ Ziel jetzt sei es, dass die Pro-Kopf-Pauschale für Betriebskosten, über die Land und KLV noch verhandeln müssen, auch die Personal- und Sachkosten für die Angebote von Kooperationspartnern angemessen berücksichtigt.