Grundgesetzänderung für Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten
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Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), hat CDU und CSU aufgefordert, sich einer Änderung des Grundgesetzes zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Angriffen von Extremisten nicht zu verschließen. „Als Vorsitzende der Justizministerkonferenz appelliere ich dringend an die Union, die Gespräche wieder aufzunehmen“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Montag). „Das Bundesverfassungsgericht ist Kernbestandteil unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Es darf nicht zum Spielball wahltaktischer Spielchen werden.“
Es sei deshalb „äußerst irritierend“, dass die Spitze der Unionsfraktion im Bundestag die Gespräche zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Verfassungsgerichts abgebrochen habe, fügte Wahlmann hinzu.
„Das gilt umso mehr, als zwischen den Justizministerinnen und Justizministern der Länder Einigkeit darüber besteht, dass das Bundesverfassungsgericht als oberster Garant unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch im Grundgesetz stärker gegen antidemokratische Angriffe abgesichert werden muss.“ Das sähen bislang alle Justizministerinnen und -minister der unionsgeführten Länder ebenfalls so.
In anderen europäischen Ländern wie etwa Polen hatten rechtsautoritäre Parteien nach der Regierungsübernahme die Verfassungsgerichte attackiert. Die Ampelkoalition erwägt daher, Einzelheiten zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. Politiker von CDU und CSU hatten darauf teilweise ablehnend reagiert.