Städtetag fordert einheitliche Regeln für Bezahlkarten bei Asylbewerbern
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Nach dem Kabinettsbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber hat der Deutsche Städtetag an die Bundesländer appelliert, dafür gemeinsame Regelungen zu finden. Andernfalls drohe ein Flickenteppich, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Helmut Dedy, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Er lobte, dass die „Ampelkoalition an dieser Stelle bundesrechtlich Klarheit“ geschaffen habe. „Trotzdem sind fast alle weiteren Detailfragen zur Bezahlkarte immer noch offen“, so Dedy. Die Länder müssten jetzt sicherstellen, „dass die Bezahlkarte in allen ihren Kommunen verpflichtend eingeführt wird. Und zwar unter möglichst gleichen Rahmenbedingungen“, forderte der Städtetags-Chef.
Unklar sei etwa, ob die Karte für neu ankommende Asylbewerber oder auch für länger hier lebende Geflüchtete gelten soll. „Das könnte der Bund im Asylbewerberleistungsgesetz festlegen – wenn er das nicht tut, müssen sich die Länder auf eine Regelung verständigen.“ Zudem müssten die Landesregierungen unter anderem miteinander klären, bis zu welchem Betrag bar abgehoben werden kann und ob die Karte auch im Einzelhandel gilt und nur bestimmte Waren gilt. „Dafür müssen sich die Länder auf bundesweit geltende Standards einigen“, sagte Dedy dem RND. „Sie haben die Bezahlkarte gewollt, beschlossen und bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern auch gemeinsam ausgeschrieben – jetzt müssen sie auch dafür sorgen, dass es keinen Flickenteppich gibt.“
Das rot-grün-gelbe Kabinett hatte am Freitag einem Gesetzentwurf zur Bezahlkarte zugestimmt, nachdem die Ampel-Regierung am Donnerstag ihren internen Streit über das Thema beigelegt hatte. Damit soll die aufladbare Karte als gleichrangige Option neben Geld- oder Sachleistungen ins Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen werden. Die konkrete Ausgestaltung liegt jedoch bei den Landesregierungen.