Reformvorschläge für das praktische Jahr im Medizinstudium
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Die Unionsfraktion setzt sich für Neuregelungen im praktischen Jahr (PJ) des Medizinstudiums ein. Medizinstudenten im PJ trügen wesentlich zum Gelingen der klinischen Patientenversorgung bei. Sie unterstützen den Klinikablauf als günstige oder teilweise sogar kostenlose Arbeitskräfte, heißt es in einem Antrag (20/10978) der Fraktion.
Nicht selten zahlten Universitätskliniken den PJ-Studenten eine Aufwandsentschädigung, die jedoch geringer ausfalle als der gesetzliche Mindestlohn. Aufgrund der weitgehend nicht entlohnten Tätigkeit müssten sich viele Studenten ihren Lebensunterhalt in der knappen Freizeit zusätzlich verdienen. Infolge der unterschiedlichen Aufwandsentschädigungen sei es eine übliche Praxis, dass sich Studenten die Klinik, in der sie ihr PJ absolvieren wollen, anhand der Vergütung aussuchten.
Ferner birgt nach Auffassung der Abgeordneten auch die Fehlzeitenregelung Optimierungsbedarf. Bisher stünden für das gesamte Jahr insgesamt 30 Fehltage zur Verfügung. Jedoch dienten die Fehltage nicht ausschließlich der Erholung oder Vorbereitung auf das dritte Staatsexamen, sondern seien gleichzeitig Krankheitstage, die wie übliche Fehltage gezählt würden. Dies führe dazu, dass eigentlich kranke PJ-Studenten nicht selten zur Ausbildungsstätte gingen.
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, in Absprache mit den Ländern eine möglichst einheitliche Aufwandsentschädigung für die Ableistung des PJ festzulegen, damit das Auswahlkriterium nicht primär die Höhe der Vergütung, sondern das Lehrangebot sei. Krankheits- und Fehltage im PJ sollten in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) getrennt werden. Zudem sollte die Möglichkeit geschaffen werden, als Medizinstudent mit vorheriger Berufsausbildung einen KfW-Studienkredit in den Semestern beziehen zu können, in denen das PJ abgeleistet wird.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag