Kooperationsvereinbarung für Förderprogramm für Menschen mit Behinderungen unterzeichnet
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Sozialminister Magnus Jung hat heute gemeinsam mit Heidrun Schulz, der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit und dem St. Wendler Landrat Udo Recktenwald, Vorsitzender des Saarländischen Landkreistages, die Kooperationsvereinbarung zur Weiterführung des Sonderförderprogramms „Beschäftigung von behinderten Menschen mit multiplen oder gravierenden Vermittlungshemmnissen auf den ersten Arbeitsmarkt“ unterzeichnet, wie es in der Pressemitteilung des Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit von Saarland (MASFG) heißt.
„Die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist eine zentrale Aufgabe unserer Gesellschaft. Unser Ziel muss es sein, möglichst vielen Menschen mit Behinderungen die Chance zu geben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Dafür ist die Herstellung von Chancengleichheit unerlässlich und eine grundlegende Voraussetzung, für die wir uns aktiv einsetzen müssen. Durch gezielte Förderprogramme wie dieses schaffen wir die Grundlage für eine inklusive Arbeitswelt, in der jeder sein Potenzial entfalten kann", so Sozialminister Magnus Jung.
Das Sonderförderprogramm zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen und multiplen Vermittlungshemmnissen, die den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt anstreben und oft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, zu unterstützen. Diese besondere Situation macht eine besondere Förderung notwendig. Deshalb wurde, um die Beschäftigungssituation dieser Zielgruppe ziel- und passgenau zu verbessern, 2021 das Sonderförderprogramm zur Schaffung von Arbeitsplätzen aufgelegt.
„Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen bei Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme bestens zu unterstützen. Als Bundesagentur für Arbeit leisten wir unseren Beitrag zu dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Wir beraten, fördern und überzeugen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von dem Leistungsvermögen und der Motivation behinderter Menschen. Individuell gehen wir auf den Einzelfall ein und zeigen wie eine Integration konkret gelingen kann. Unsere speziell geschulten Kolleginnen und Kollegen betreuen die Menschen mit Behinderungen vor Ort. Ich begrüße es, dass wir dieses Sonderprogramm verlängern und somit diesem Personenkreis eine weitere Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen“, ergänzt Heidrun Schulz, Chefin der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit.
Durch das Sonderförderprogramm erhalten Arbeitgeber, die ein neues Beschäftigungsverhältnis schaffen, einen Bruttolohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 100%. Die Laufzeit hierfür beträgt drei Jahre.
„Menschen mit Behinderungen sind oft motivierte, qualifizierte und wissbegierige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Integration in den ersten Arbeitsmarkt leider weiterhin oft mit Hemmnissen behaftet ist. Diese gilt es abzubauen, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels. Daher bin ich froh, dass das Land das Sonderförderprogramm fortsetzt. Ein weiterer wichtiger Schritt, um unseren Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten. Und ein weiterer wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, denn Integration in den ersten Arbeitsmarkt ist immer auch eine Stärkung von Teilhabe, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit,“ erklärt Udo Recktenwald, St. Wendler Landrat und Vorsitzender des Saarländischen Landkreistages.
Seit der Einführung des Sonderförderprogramms im Jahr 2021 wurden insgesamt 42 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen, was die positiven Ergebnisse des Programms deutlich unterstreicht.