Bundesregierung legt Fünften Bericht zu Diskriminierung in Deutschland vor
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„Diskriminierung in Deutschland - Erkenntnisse und Empfehlungen“ so lautet der Titel des Fünften Gemeinsamen Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. Der Bericht liegt nun als Unterrichtung (20/12800) durch die Antidiskriminierungsstelle vor.
„Diskriminierung hat oftmals schwerwiegende Folgen - sowohl für die Betroffenen als auch für die Gesellschaft insgesamt. Auf individueller Ebene erschwert Diskriminierung den Zugang zu wichtigen Ressourcen wie Bildung, Arbeit oder Wohnraum. Wissenschaftlich gut belegt ist auch der Zusammenhang zwischen Diskriminierungserfahrungen einerseits und einer geringeren Lebenszufriedenheit beziehungsweise einem geringeren gesundheitlichen Wohlbefinden andererseits“, heißt es im Bericht.
Wenn Menschen aufgrund von Diskriminierung daran gehindert würden, ihr Potenzial voll auszuschöpfen, habe dies aber auch negative Folgen für die Gesellschaft insgesamt. Dies mache deutlich: „Ein wirksamer Schutz vor Diskriminierung ist wichtig, um Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und die gleiche Würde aller Menschen zu garantieren. Antidiskriminierung leistet somit einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.“
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag