12-Stunden Arbeitstage, kürzere Ruhezeiten bekommen wir Chinesische Verhältnisse?
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Viele können sich noch an die Bilder aus China erinnern bei denen die Ärzte und Pflegekräfte überfordert waren. In Wuhan im Epizentrum Chinas, des Coronavirus ist das Medizinische Personal die Ärzte und Pflegekräfte wegen der Arbeitsbedingungen zusammengebrochen.
Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat eine Rechtsverordnung unterzeichnet, mit der das Arbeitszeigesetz bis Ende Juni gelockert wird, wie die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch 08. April 2020 aus dem Arbeitsministerium erfuhr. Wegen der Corona-Krise hat die Bundesregierung für bestimmte systemrelevante Berufe Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz beschlossen. So könnte für eine befristete Zeit längere Arbeitszeiten von bis zu zwölf Stunden, kürzere Ruhezeiten, sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen nötig sein. (wir berichteten)
Dabei dürfe die gesetzliche Zeit von Mindestruhe zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn von elf auf neuen Stunden verringert werden. Hierbei sei jedoch die Bedingung das die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesen und der Versorgung in der Pflege, Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern oder der Daseinsvorsorge notwendig sei, so heißt es in der Verordnung die der Reuters vorlege.
Dabei werden Mitarbeiter in folgenden Branchen genannt, die medizinische Behandlung und Pflege, die Arzneimittelbranche, in Apotheken und Sanitätshäusern tätig sind, der Herstellung, der Verpackungen von Waren des täglichen Bedarfs zu tun haben, in der Landwirtschaft, in der Energie- und Wasserversorgung, Beschäftigte in der Geld- und Werttransportbranche oder im Daten- und Netzwerkmanagement. So sein auch Ausnahmen für Feuerwehr und Rettungsdienste möglich.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert, die Anwendung der geplanten Covid-19-Arbeitszeitverordnung der Bundesregierung auf unvermeidliche Ausnahmesituationen zu beschränken. „Gerade angesichts der enormen aktuellen Arbeitsbelastung im Gesundheitswesen, in der Pflege, bei der Bundesagentur für Arbeit und in vielen anderen systemrelevanten Bereichen bedürfen die dort Beschäftigten besonderen Schutz, mit ihrer Gesundheit darf kein Schindluder getrieben werden”, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Die Arbeitgeber müssen sich jetzt der Verantwortung für ihre Beschäftigten stellen. Erst wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind, darf von den Notfallregeln Gebrauch gemacht werden“, sagte Werneke weiter. Auf druck von Verdi sein Beschäftigte in Lebensmittelgeschäften und von Lieferdiensten von der Verordnung ausgenommen.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung