Berliner Abgeordnetenhaus beschließt mit großer Kritik Antidiskriminierungsgesetz
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Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD, Linken und Grünen wurde gestern im Abgeordnetenhaus von Berlin, das Landesantidiskriminierungsgesetz beschlossen. In der Vergangenheit sorgte das Gesetz für viel Diskussionen. Besonders der Bundesinnenminister Horst Seehofer (wir berichteten) stellt das Gesetz in Frage, da mit dem Gesetz aus Sicht der Kritiker, eine Rechtsumkehr erfolgt. Mit dem Gesetz müssen die Beamten der Polizei in Berlin, bei dem Vorwurf der Diskriminierung glaubhaft machen, dass keine Diskriminierung vorgelegen hat.
Die Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung schreibt dazu: Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist das zentrale antidiskriminierungsrechtliche Schlüsselprojekt des Berliner Senats.
Der SoVD-Landesverband Berlin Brandenburg begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Berliner Abgeordnetenhauses für das Landesantidiskriminierungsgesetz. „Damit wird eine wesentliche Lücke bei der Gerechtigkeit und Teilhabe für Menschen mit Handicaps der verschiedensten Formen geschlossen.“ In Zukunft können auch chronisch Kranke, sozial Schwache und Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Antidiskriminierung durchsetzen. Ebenfalls entscheidend ist, dass damit auch der Schutz vor Diskriminierungen gegenüber öffentlichen Dienststellen erfolgt. Für die betroffenen Menschen ausschlaggebend ist die Erleichterung bei der Beweisführung, dass eine mögliche Diskriminierung vorliegt sowie die Unterstützung durch ihre Verbände, ohne dass sie selbst auftreten müssen. „Die harschen Angriffe einzelner Interessenvertreter sowie deren Einflussnahme auf einzelne Abgeordnete weise ich entschieden zurück,“ so die Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer. „Keinesfalls werden einzelne Polizisten an der Ausübung ihres Sicherheitsauftrages behindert, da sich Beschwerden immer nur gegen öffentliche Stellen und deren generelle Anweisungen richten.“ Außerdem sei es eine unzulässige Verkürzung, die Kritik am LADG auf die Polizei zu konzentrieren. Vielmehr richte sich das LADG gegen Diskriminierungen aller öffentlichen Stellen sowie verschiedenster Institutionen, Einrichtungen und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Die umfangreiche Liste dieser Stellen macht die Bedeutung der verbesserten Antidiskriminierungspolitik durch das LADG weit über die Polizei hinaus deutlich.
Ob das Gesetz der Vorreiter für eine mögliches bundesweites Antidiskriminierungsgesetz wird, oder andere Bundesländer dem folgen, bleibt abzuwarten, denn wie sich aus den verschiedenen Stellungnahmen erkennen lässt, scheint die Sichtweise auf das Gesetz sehr unterschiedlich zu sein.
Deutschlands größte Polizeigewerkschaft stellt sich geschlossen gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und schreibt auf seiner Internetseite: „Wir haben seit dem vergangenen Jahr mehrfach auf die problematischen Folgen des Gesetzes hingewiesen, sind aber auf absolute Beratungsresistenz gestoßen. In den letzten Tagen ist eine weitere Problematik aufgetreten, die Berlins Abgeordnete bei der Abstimmung über diesen Gesetzesentwurf berücksichtigen sollten. Die Beschäftigung mit dem geplanten LADG geht über die Berliner Landesgrenzen hinaus und wir freuen uns über die geschlossene Rückendeckung aller GdP-Landesbezirke“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma
“Endlich, über 10 Jahre nach den ersten Forderungen aus der Zivilgesellschaft und von Expert*innen beschließt Berlin ein Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliches Handeln. Das ist großartig und für alle Berliner*innen ein Grund zum Feiern, denn es kommt allen zugute”, gratuliert Eva Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverband Deutschland.
Thorsten Frei, Stellvertretender Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt dazu: „Heute ist ein schwarzer Tag für jeden Polizisten und jede Polizistin in Deutschland. Mit dem unsäglichen Antidiskriminierungsgesetz, das die rot-rot-grüne Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen hat, werden unsere Einsatzkräfte der Willkür ausgesetzt – jeder Verdächtige kann ihnen Diskriminierung vorwerfen und muss dafür nicht einmal Beweise vorbringen. Besonders gravierend ist, dass nicht nur Berliner Polizisten betroffen sind, sondern auch die Bundespolizisten und die Tausenden anderen Einsatzkräfte, die zum Schutz der rund 5000 Veranstaltungen pro Jahr in die Hauptstadt entsendet werden. Jeder Landes-Innenminister wäre gut daran beraten, die Kritik der Polizei-Gewerkschaften an dem Gesetz ernst zu nehmen und sehr genau abzuwägen, ob und in welchem Umfang man unter diesen Vorzeichen weiterhin Polizistinnen und Polizisten aus dem eigenen Bundesland nach Berlin schicken sollte. Nun gilt es, den Schaden zu begrenzen. Sollte ein Polizist Diskriminierungsvorwürfen ausgesetzt sein, muss er Rechtsbeistand vom Justiziar der Behörde erhalten. Zwischen der Behörde und den Polizisten sollte ein genereller Verzicht auf finanzielle Regressforderungen festgeschrieben werden. All das lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Wir müssen nun unsere Einsatzkräfte bedingungslos vor den Folgen willkürlicher Anschuldigungen schützen!“
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung