Online-Diskussion: Menschen mit Behinderungen im Teil-Lockdown
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Kontakte, Beschäftigung, Beteiligung in Krisenstäben, Barrierefreiheit: Als im Frühjahr das öffentliche Leben heruntergefahren wurde, blieben insbesondere viele Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen unbeachtet.
Im ersten Lockdown waren pauschale Betretungsverbote von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Berufsförderungs- und Berufsbildungswerken problematisch. Viele Familien mussten diese Situation ohne hinreichende Unterstützung auffangen. Soweit erkennbar wurden die Betretungsverbote im jetzigen Teil-Lockdown zwar nicht mehr aufgegriffen. Dennoch können Probleme für Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen bestehen:
- Wie gestaltet sich aktuell für Menschen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung der Weg in die Beschäftigung? Wie können Praktika und Außenarbeitsplätze offen gehalten werden, wenn Betriebe sich abschotten?
- Wie gut funktioniert die Einbindung und Kommunikation von Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben, insbesondere in den Krisenstäben?
- Wie können bei eingeschränkten Sprechstunden Fragen geklärt werden, die einer persönlichen Kommunikation bedürfen?
- Wie wird eine persönliche Unterstützung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Suchtabhängigkeit gewährleistet?
- Vor welchen Herausforderungen stehen gehörlose und hörbehinderte Menschen? Welche „passenden“ Lösungen wurden gefunden?
- Was kann in der digitalen Kommunikation verbessert werden?
Diesen und weiteren Fragen wird Prof. Dr. Wolfhard Kohte vom Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. in der Zeit vom 25. November bis 15. Dezember 2020 in der Online-Diskussion „Menschen mit Behinderungen im Teil-Lockdown: Welche Herausforderungen stellen sich diesmal?“ zusammen mit einem Expertenteam nachgehen. Die öffentliche und moderierte Diskussion steht grundsätzlich allen Interessierten offen. Sie findet im Rahmen des Projekts „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021“ statt, das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.
Zur Diskussion: fma.reha-recht.de
Informationen zum Projekt unter www.reha-recht.de/monitoring
Autor: DVfR / © EU-Schwerbehinderung