Einrichtungen der Behindertenhilfe - Durch Wildwuchs in den Ländern hakt es bei der Aufstockung
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Neben vielen anderen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID19-Pandemie ist ende März 2020 auch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) in Kraft getreten. Das SodEG hat das Ziel, den Bestand von sozialen Dienstleistern während der Corona-Pandemie zu sichern. Einerseits ist die Erbringung fürsorgerischer und sozialer Dienste aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen beeinträchtigt, andererseits sind die von sozialen Dienstleistern vorgehaltenen Kapazitäten erforderlich, um bei Bedarf vor Ort nötige Unterstützungen zu leisten. - Das teilt die Bundesregierung als Vorbemerkung zu einer Antwort der FDP-Fraktion mit.
In den Parlamentsnachrichten heißt es dazu: Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Zuschüsse im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) zu erhöhen. Eine Erhöhung des SodEG-Zuschusses auf 100 Prozent der durchschnittlichen Monatseinnahmen des Vorjahres sei nicht beabsichtigt, schreibt die Regierung in einer Antwort (19/25636) auf eine Kleine Anfrage (19/25167) der FDP-Fraktion. Mit dem Gesetz werden soziale Dienstleister in der Krisenbewältigung unterstützt und es wird sichergestellt, dass diese auch während der Corona-Pandemie ihren Auftrag erfüllen können. SodEG-Zuschüsse würden gezahlt, wenn der soziale Dienstleister seine Dienstleistungen pandemiebedingt nicht oder nur eingeschränkt erbringen kann. In diesem Fall verminderten sich auch die Kosten der sozialen Dienstleister, zum Beispiel durch geringere Heiz-, Strom- und Unterhaltskosten für (nicht genutzte) Einrichtungen und Fahrzeuge, führt die Regierung aus. Durch die Obergrenze der SodEG-Zuschüsse von 75 Prozent werde deutlich, dass soziale Dienstleister im Rahmen des Sicherstellungsauftrags unterstützt werden müssten. „Gleichwohl war und ist mit dem SodEG keine vollumfängliche Garantie beziehungsweise Erstattung sämtlicher Aufwendungen der sozialen Dienstleister verbunden“
„Soziale Einrichtungen und insbesondere Einrichtungen der Behindertenhilfe wurden durch die Corona-Krise massiv getroffen. Doch statt unbürokratischer und zielgenauer Hilfe kommt es noch heute zu einem Wildwuchs bei der Auslegung des SodEG durch die Länder. Umso verwunderlicher sind die fehlende Selbstkritik der Bundesregierung und der fehlende Wille, die dringend notwendigen Anpassungen vorzunehmen“, so Jens Beeck, teilhabepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung