FDP: Mehr Stellen für Menschen mit Behinderungen
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Mehr Verantwortung und Engagement für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sollen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen übernehmen, fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag. Drucksache:19/27175.
In der Drucksache 19/27175 heißt es:
Im Jahr 2014 berichtete die Journalistin Yvonne Weindel in der Wochenzeitung „Zeit“ über ihre negativen Erfahrungen rund um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (vgl. Yvonne Weindel, „Man sieht es mir nicht an", Zeit vom 06.03.2014). Sie zeigte sich betroffen darüber, wie sehr Begriffe wie „berufliche Teilhabe“, „soziale Verantwortung“ oder „Inklusion“ ihrer Meinung nach an der Realität scheitern: „Das Risiko ist zu hoch, der gute Wille zu schwach und der mutige Chef fehlt zu oft. Sie laden pro forma zu Vorstellungsgesprächen, weil das Gesetz sie zwingt und kaufen sich dann doch lieber frei.“ Der Artikel hat auch heute in seinem Kern nichts an seiner Aktualität verloren.
Erstaunlicherweise liegen kaum qualitative und quantitative Erkenntnisse über die Situation von Menschen mit Behinderung gerade im Wissenschaftssystem vor: Weder zu den eingegangenen Bewerbungen, noch zum Verlauf des Bewerbungsverfahrens oder gar zu Erfolgsquoten (vgl. Antwort auf Frage 12, BT-Drucksache 19/13026). Dabei ist der Zusammenhang zwischen Diversität und Innovation bzw. Erfolg heute ganz überwiegend anerkannt (beispielhaft für viele: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Vielfalt_Leben/Studie_LW_Faktor_Vielfalt_2018.pdf und https://media-publications.bcg.com/BCG-Gender-Diversity-Index-2019-Deutsch.pdf).
Das in der Praxis existierende Phänomen der sog. „wechselseitigen Barrieren“ auch und gerade bei Menschen sowohl mit wissenschaftlicher Qualifikation als auch Behinderung ist seit langem bekannt. Wechselseitig deshalb, weil die Barrieren einerseits die Absolventeninnen und Absolventen bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung betrifft, die häufig eine nicht sichtbare Behinderung aus Angst vor Diskriminierung, Stigmatisierung oder einer Ungleichbehandlung verschweigen und andererseits Lehrende bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Berührungsängste und Unsicherheiten haben - häufig aufgrund von Unwissen über die Beeinträchtigung sowie Vorurteilen bezüglich der Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung.
Die Parlamentsnachrichten teilen dazu mit:
Dabei soll auf die außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Weise hingewirkt werden, dass der Anteil von fünf Prozent der Stellen, die laut Gesetz mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen sind, stufenweise umgesetzt wird. Damit sollen die öffentlichen Forschungseinrichtungen ihrer Vorbildfunktion stärker gerecht werden. Zudem sollen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen dazu aufgefordert werden, die Steuerungsverantwortung zum Thema Menschen mit Behinderung in den einzelnen Zentren der außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu optimieren und dafür zu sorgen, dass in jedem Zentrum eine Inklusionsbeauftragte oder ein Inklusionsbeauftragter beschäftigt ist.
Ferner soll die Bekanntheit der außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber gerade für Menschen mit Behinderung vergrößert und die bauliche wie informationelle Barrierefreiheit der außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhöht werden.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung